Logo
Aktuell Pflege

Wie viel Betreuung braucht es in der Nacht?

Die Mössinger Benevit Gruppe scheitert mit ihrer Klage gegen die personellen Vorgaben des Landes

Wie und mit welchem Personal die Betreuung alter Menschen in Heimen zu organisieren ist, darüber wird immer wieder gestritten.
Wie und mit welchem Personal die Betreuung alter Menschen in Heimen zu organisieren ist, darüber wird immer wieder gestritten. FOTO: DPA
Wie und mit welchem Personal die Betreuung alter Menschen in Heimen zu organisieren ist, darüber wird immer wieder gestritten. FOTO: DPA

MÖSSINGEN. In Bayern ist in Altersheimen während des Nachtdienstes eine Pflegekraft für 40 Bewohner verantwortlich. In Baden-Württemberg hat man sich auf den Schlüssel 1:45 geeinigt, der seit 1. Februar 2016 gilt. Für ein Heim in Burladingen wollte die in Mössingen beheimatete Benevit Gruppe eine Ausnahmegenehmigung, scheiterte aber jetzt mit einer entsprechenden Klage vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen, das auf der Erfüllung der Vorgaben des Landes bestand.

Für die 56 Bewohner hielt der Heimbetreiber im Normalfall einen nächtlichen Betreuer für ausreichend und begründete das mit dem Konzept einer aktiven Tagesgestaltung und speziellen Abendangeboten, was insgesamt die Nächte ruhiger mache. Außerdem setzt man auf Rufbereitschaft, die automatisch alarmiert wird, wenn auf einen Notruf nicht innerhalb von acht Minuten reagiert wird.

Man wolle die Mitarbeiter dort einsetzen, wo sie tatsächlich gebraucht werden und nicht zur Erfüllung einer Quote, argumentiert Benevit-Geschäftsführer Kaspar Pfister. Wo ein Gefahrenpotenzial bei Heimbewohnern da sei, habe man schon heute mehr Personal in der Nacht eingesetzt. (GEA)