TÜBINGEN. Eine Delegation der Tübinger Stadtverwaltung und des Gemeinderates hat sich zusammen mit Oberbürgermeister Boris Palmer in Aschaffenburg das Konzept der Miteinanderzone erklären lassen. Anlass waren die Auseinandersetzungen über die Frage, ob Radler und Fußgänger zusammen genug Platz haben in der Tübinger Kornhausstraße.
In Aschaffenburg ist die Einigkeit groß, die Fußgängerzone als Miteinanderzone zu erhalten. Der Erlaubnis zur Durchfahrt mit dem Rad war 2012 versuchsweise für ein Jahr erteilt worden und besteht bis heute. Der Leiter der örtlichen Polizeiinspektion, Bruno Bozem, versicherte den Gästen, dass es keine Gefährdung der Fußgänger durch Radfahrer gäbe: »Wir hatten keinen einzigen Unfall mit Personen. Das Risiko geht gegen Null.«
Ausgangspunkt der Miteinanderzone waren Beschwerden über täglich rund 400 unerlaubte Radler in der Aschaffenburger Fußgängerzone. Als Polizei und Stadtverwaltung 2010 versuchten, dies durch intensive Kontrollen und Bußgelder zu unterbinden, entstand eine Gegenbewegung in der Bürgerschaft, die auf ein Miteinander hinwirkte. Dem schloss sich der Stadtrat an, und die daraus entstandene Miteinanderzone wurde 2015 mit dem deutschen Fahrradpreis ausgezeichnet.
Oberbürgermeister Herzog berichtete allerdings, dass die Auseinandersetzung um die Miteinanderzone in jüngster Zeit wieder zugenommen habe. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass die insgesamte Anzahl der Radler, und damit auch die, die zu schnell unterwegs sind, spürbar angestiegen ist.
Eine wichtige Erkenntnis für die Tübinger: In Aschaffenburg werden Bußgelder für zu schnelles Fahren in der Fußgängerzone allein aufgrund der Einschätzung der Geschwindigkeit durch die Beamten vor Ort verhängt und auch beigetrieben.
Dieses Verfahren will OB Boris Palmer ab sofort auch in der Kornhausstraße einsetzen. »Wenn wir die Unvernünftigen am Geldbeutel packen, sollte ein Miteinander mit der großen Zahl der Vernünftigen gut möglich sein«, so Palmer. In der ersten Testphase seit März wurden nur Ermahnungen ausgesprochen. In der nun folgenden Phase bis zu den Sommerferien werden wie in Aschaffenburg 15 Euro Bußgeld fällig. (GEA)