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Vogelschutzzentrum Mössingen nach Vogelgrippe-Fall geschlossen

Ein erster Fall von der Vogelgrippe ist bei einem Weißstorch im Vogelschutzzentrum Mössingen festgestellt worden. Das hat der Leiter des Zentrums, Dr. Daniel Schmidt-Rothmund, bestätigt. Wie es jetzt weitergeht.

Ein Weißstorch.
Ein Weißstorch im Flug. Foto: dpa
Ein Weißstorch im Flug.
Foto: dpa

MÖSSINGEN. Das NABU-Vogelschutzzentrum Mössingen ist nach einem amtlich festgestellten Verdacht der Geflügelpest (oder Vogelgrippe) bei einem Weißstorch für die Öffentlichkeit geschlossen. Neue Vogelpatienten kann das Team bis auf weiteres nur im Ausnahmefall aufnehmen. Um ihre gefiederten Patienten vor der auch als Vogelgrippe bekannten Geflügelpest zu schützen, setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vielzahl vorgeschriebener Sicherheitsmaßnahmen um. 

Keine Besucher erlaubt

»Wir nehmen jetzt regelmäßig von allen Vögeln Proben und informieren das Veterinäramt Tübingen darüber. Die Proben schicken wir zur virologischen Untersuchung an das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf«, berichtet Zentrumsleiter Dr. Daniel Schmidt-Rothmund. Es ist wichtig, die Patienten ohne Kontakt untereinander separat unterzubringen, um Ansteckungsrisiken zu minimieren. Alle Volieren mit Patienten werden abgedeckt, um sie vor der für die Vogelwelt gefährlichen Krankheit zu schützen. Die Freiflugvoliere darf derzeit nicht genutzt werden. Für die Arbeit des Teams um den Ornithologen gelten strenge Hygieneauflagen: »Alle Gerätschaften werden nach jeder Verwendung desinfiziert, Schutzkleidung kommt zum Einsatz. Zum Glück sind derzeit nur eine Handvoll Vogelpatienten bei uns untergebracht, das erleichtert die Umsetzung der Schutzmaßnahmen«, sagt Schmidt-Rothmund. 

Mehrere Wochen Ausnahmezustand 

Für Besucherinnen und Besucher gilt ein amtliches Zutrittsverbot. Verletzte Vögel können nur im Einzelfall aufgenommen werden. »Wir müssen diese direkt am Hoftor begutachten und dann über eine Aufnahme entscheiden«, erklärt der Zentrumsleiter. »Einen Mäusebussard mit gebrochenem Flügel nach einem Autounfall könnten wir aufnehmen. Keinesfalls dürfen hingegen kränkelnde oder sterbende Wasservögel, die von der Vogelgrippe am stärksten betroffen sind, ins Vogelschutzzentrum gebracht werden. Solche Vögel müssen dem Veterinäramt gemeldet werden, das sich um sie kümmert.« Wie lange die behördlichen Auflagen des Landratsamts Tübingen Gültigkeit haben, ist aktuell nicht absehbar. Daniel Schmidt-Rothmund rechnet mit mehreren Wochen Ausnahmezustand. 

Der an der Vogelgrippe erkrankte Vogelpatient konnte nicht gerettet werden. Der Weißstorch war, vermutlich nach Kollision mit einer Scheibe und neurologisch auffällig, in Mössingen behandelt worden. (pm/GEA)