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Aktuell Pandemie

Uniklinik Tübingen bietet Impfaktion für Kinder an

Nachdem die Ständige Impfkommission (Stiko) eine Impfempfehlung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren mit Vorerkrankungen ausgesprochen hat, organisiert das Uniklinikum Tübingen am kommenden Wochenende eine Impfaktion. Hier die Einzelheiten.

Corona-Impfung für Kinder
Ein Pflaster klebt auf den Arm eines Mädchens. Foto: Jan Woitas
Ein Pflaster klebt auf den Arm eines Mädchens.
Foto: Jan Woitas

TÜBINGEN. Vor dem Hintergrund der Stiko-Empfehlung bieten das Universitätsklinikum Tübingen und der Landkreis Tübingen im Auftrag des Landes Baden-Württemberg am Wochenende 17. bis 19. Dezember eine Impfaktion für Kinder von fünf bis elf Jahren an. »Wir danken der STIKO für ihre Impfempfehlung und freuen uns, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit einem Impfangebot für Kinder unterstützen zu können«, so Professor Martin Holderried, Ärztlicher Leiter der Impfstandorte im Landkreis Tübingen. Die erste Kinderimpfaktion findet im Gesundheitszentrum des Universitätsklinikums Tübingen (Hoppe-Seyler-Str. 6) statt. Termine werden am Freitag, 17. Dezember zwischen 14 und 20 Uhr und Samstag/Sonntag 18./19. Dezember von 8 bis 20 Uhr angeboten. Diese sind voraussichtlich ab dem späten Mittwochvormittag (15. Dezember) über die Homepage des Universitätsklinikums buchbar. 

Zum Einsatz kommt der für Kinder freigegebene Impfstoff von Comirnaty/BioNTech, der in einer entsprechend niedrigeren Dosis verabreicht wird. Für die Zweitimpfung wird ein Abstand von vier bis sechs Wochen empfohlen. Bei der Terminbuchung für den ersten Termin wird automatisch vier Wochen später der Zweitimpftermin mitgebucht, der am selben Wochentag zur selben Uhrzeit stattfindet. Für das Aufklärungsgespräch vor Ort stehen Kinderärztinnen und –ärzte bereit. 

Die Kinder müssen in Begleitung mindestens eines Sorgeberechtigten kommen

 Mitzubringen sind der Impfpass, ein Ausweisdokument oder die Krankenversichertenkarte des Kindes (falls vorhanden) sowie die Terminbestätigung (online oder als Ausdruck) und möglichst auch den ausgefüllten Aufklärungs- und Einwilligungsbogen sowie weitere Unterlagen, die mit der Terminbestätigung versandt werden. (pm)