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Aktuell Ruhestörung

Student klagt gegen Palmer - Tübingens OB hat eine Zeugin

Nach einer nächtlichen Auseinandersetzung mit Boris Palmer wehrt sich ein Student jetzt mit juristischen Mitteln gegen einen Bußgeldbescheid und die Aussagen des Tübinger Oberbürgermeisters. Der reagiert gelassen und fordert eine Entschuldigung.

Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen)
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister der Stadt Tübingen. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister der Stadt Tübingen. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

TÜBINGEN. Der Student Arne Güttinger, der sich im November vergangenen Jahres mit Boris Palmer gestritten hatte, fühlt sich vom Tübinger Oberbürgermeister »zu Unrecht diffamiert«. Deshalb hat er sich entschieden, durch einen Rechtsanwalt beim Landgericht Tübingen Klage auf Unterlassung gegen Palmer einzureichen. Grund für die Klage sind laut einer Pressemitteilung Palmers Schilderungen in den Medien zu dem Vorfall.

Beispielsweise auf Facebook und in der Süddeutschen Zeitung unterstellte Palmer dem Studenten er habe randaliert und »lüge wie gedruckt«. In einem Schreiben wurde Palmer im Juni aufgefordert, solche Aussagen künftig zu unterlassen. Doch der OB blieb bei seiner Darstellung. Dagegen geht Güttinger jetzt vor. Die Äußerungen Palmers würden nicht den Tatsachen entsprechen und zudem von seinen Aussagen in den behördlichen Verfahren zuungunsten des Studenten abweichen, heißt es in der Mitteilung. 

»Das uneinsichtige Verhalten Boris Palmers irritiert mich und macht mich sprachlos. Ich bin entsetzt, wie Herr Palmer als Oberbürgermeister seine Machtposition ausnutzt und mich zu Unrecht öffentlich schlecht darstellt, um sich wieder einmal zu profilieren«, lässt sich Güttinger zitieren. Und weiter: »Dies hat schwerwiegende Folgen für mich. Ich bin zuversichtlich und hoffnungsvoll, dass solch fragwürdigem Vorgehen nun gerichtlich Einhalt geboten wird.«

Palmer lässt die Klage ganz gelassen auf sich zukommen. »Sollte es zu einer Verhandlung kommen, habe ich mittlerweile eine Zeugin«, sagte der Oberbürgermeister auf GEA-Anfrage. Wörtlich schrieb ihm diese Zeugin bezüglich des Vorfalls im November: »Herr Palmer wirkte auf mich verärgert, in keinster Weise jedoch zornig. Laut war er nicht. Die junge Frau wirkte auf mich respektlos und aufdringlich. Der junge Mann (Güttinger) hinter dem Marktstand schien in meiner Wahrnehmung die Situation als Versteckspiel zu betrachten.«

Der OB weist außerdem darauf hin, dass Staatsanwaltschaft und Rechtsaufsicht die Beschwerden des Studenten bereits alle geprüft hätten und zu dem Schluss gekommen seien, dass sein Vorgehen mit Ausnahme der Anfertigung des Fotos, nicht zu beanstanden gewesen sei. Güttinger wirft er vor, ihn in ein schlechtes Licht rücken zu wollen. Denn »wenn es ihm um seinen Ruf ginge, würde er Gras über die Sache wachsen lassen, statt Presseerklärungen zu versenden«, sagt Palmer und ergänzt: »Es würde ihm besser zu Gesicht stehen, sich bei mir für seine ehrabschneidenden Bemerkungen zu entschuldigen.«

Im Herbst 2018 war der OB mit dem Studenten und seiner Begleiterin aneinandergeraten. Der junge Mann soll ihn beschimpft haben. Daraufhin sei Palmer ihm und seiner Begleiterin hinterhergelaufen, habe ihnen den Weg versperrt und Fotos gemacht, um die Personalien des Mannes aufzunehmen. Seine Begleiterin fühlte sich ungerecht behandelt und zeigte Palmer einige Tage später wegen Nötigung an.

Gegen den Studenten wurde im Mai diesen Jahres schließlich ein Bußgeldbescheid in Höhe von 85 Euro erlassen. Auch dagegen wehrt sich der junge Mann jetzt mit juristischen Mitteln. »Der Wunsch unseres Mandanten, nicht in ein nächtliches Gespräch mit Herrn Palmer einsteigen zu wollen und die Äußerung 'Lassen Sie mich in Ruhe. Ich möchte das nicht. Ich fühle mich bedrängt', stellt nach Ansicht der Rechtsanwälte keine Ruhestörung dar«, lautet die Begründung für den Einspruch. (GEA)