TÜBINGEN. Der Streit zwischen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und seiner Parteikollegin Maike Pfuderer ist beendet. Pfuderer hatte Palmer angezeigt, weil er in einem Facebook-Beitrag ihren alten Vornamen benutzt hatte.
Die Namensnennung verstoße gegen das Offenbarungsverbot, argumentierte Pfuderer. Der entsprechende Paragraf verbietet die Offenbarung und Ausforschung früherer Vornamen gegen den Willen der Betroffenen. Pfuderer fühlte sich als Frau mit transgeschlechtlicher Vergangenheit von Palmer beleidigt und zeigte den Oberbürgermeister an. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft entschieden. Palmer ist unschuldig. Es sei höchst fraglich, ob in der bloßen Erwähnung des früheren Vornamens bereits eine Missachtung, Nichtachtung oder Geringschätzung der Betroffenen zum Ausdruck kommt.
Die Staatsanwaltschaft habe die Anzeige als das entlarvt, was sie ist: »Der perfide Versuch der moralischen Vernichtung durch haltlose Vorwürfe und künstliche Empörung«, kommentiert Palmer auf Facebook die Entscheidung. (GEA)