Logo
Aktuell Modeschmuck

Regierungspräsidium Tübingen warnt vor Schwermetall im Schmuck

Regierungspräsidium Tübingen: Deutliche Grenzwertüberschreitungen bei Cadmium und Blei. Betroffen ist vor allem der Online-Handel

Modeschmuck ist nicht nur schön, manchmal ist er auch schädlich. Das Regierungspräsidium Tübingen hat nun 500 Schmuckstücke auf
Modeschmuck ist nicht nur schön, manchmal ist er auch schädlich. Das Regierungspräsidium Tübingen hat nun 500 Schmuckstücke auf ihren Cadmium- und Bleigehalt überprüft. Foto: Regierungspräsidium Tübingen
Modeschmuck ist nicht nur schön, manchmal ist er auch schädlich. Das Regierungspräsidium Tübingen hat nun 500 Schmuckstücke auf ihren Cadmium- und Bleigehalt überprüft.
Foto: Regierungspräsidium Tübingen

TÜBINGEN. Insgesamt 500 Schmuckstücke hat das Regierungspräsidium Tübingen auf Cadmium und Blei überprüft. Die Grenzwerte wurden bei zehn Prozent des Schmucks tausendfach überschritten. Davon betroffen ist insbesondere Onlinehandel.

Preisgünstiger Modeschmuck, bequem im Internet bestellt, ist ein beliebtes Geschenk, gerade unter jungen Menschen. Damit das Tragen dieser kleinen Kostbarkeiten ausschließlich Freude bereitet, wurden europaweit strenge Grenzwerte für Blei und Cadmium in Schmuck zum Schutz von Mensch und Umwelt festgelegt.

Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums nahm jetzt Schmuckstücke von 18 Händlern aus dem Präsenz- und Onlinehandel genauer unter die Lupe. 68 Produkte wurden bemängelt. Bei einem großen Onlinehändler, bei dem alleine 150 Schmuckstücke überprüft wurden, betraf dies sogar 35 Prozent der dort kontrollierten Produkte.

»Verbraucher trägt beinah pures Cadmium an Hals und Ohr«

Im Ergebnis wurde in den metallischen Teilen des Schmucks Blei in Konzentrationen bis zu 30 Prozent (600-fache Grenzwertüberschreitung) und Cadmium bis zu 95 Prozent (9 500-fache Grenzwertüberschreitung) festgestellt. Bei 50 Schmuckstücken – und damit einem sehr großen Anteil – wurden extrem hohe Cadmium-Konzentrationen über 30 Prozent ermittelt. »Bei diesen Werten trägt die Verbraucherin und der Verbraucher beinahe pures Cadmium um den Hals oder am Ohr«, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Hübscher Schmuck, aber was steckt drin? Foto: Regierungspräsidium Tübingen
Hübscher Schmuck, aber was steckt drin?
Foto: Regierungspräsidium Tübingen

Bei Mängeln am Modeschmuck stellten die Händler den Verkauf unverzüglich ein. Im Onlinehandel wurden die betroffenen Angebote sofort gelöscht. Der Onlinehändler, der mit einer Beanstandungsquote von 35 Prozent massiv betroffen war, führte einen freiwilligen Rückruf durch.

Sofern der Vorlieferant oder Schmuckhersteller außerhalb Baden-Württembergs ansässig war, hat das Regierungspräsidium auch die dort örtlich zuständigen Behörden eingeschaltet. In einigen Fällen erstattete die Marktüberwachung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Marktüberwachung empfiehlt Verbrauchern, sich im Zweifel an den Händler zu wenden, von dem sie das Schmuckstück erworben haben oder erwerben wollen.

Mit der europäischen REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) gelten für das Inverkehrbringen von Schmuck seit Dezember 2011 strenge Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und seit Oktober 2013 für Blei. Werden die Grenzwerte von 0,01 Gewichtsprozent für Cadmium und 0,05 für Blei in neuem Schmuck überschritten, darf er nicht verkauft werden.

Die Marktüberwachung Baden-Württemberg überprüft jährlich zahlreiche Produkte und Güter auf ihre Sicherheit, um Mensch und Umwelt vor negativen Auswirkungen zu schützen. Cadmium wird bei der Schmuckherstellung hauptsächlich als Komponente in Legierungen, in Loten oder in galvanischen Beschichtungen eingesetzt, teilt die Behörde mit. Für den Einsatz in Verbindung mit Silber dient es zur Härtung und zu einer leichteren und damit kostenwirksameren Verarbeitung von Silberlegierungen.

Blei kann beispielsweise über Weißmetalle in Schmuck eingetragen werden, die als Legierung in höheren Anteilen Nickel, Blei und Zinn enthalten. (eb)