TÜBINGEN. Zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten hat das Tübinger Schöffengericht am Freitag einen angehenden Psychotherapeuten aus Tübingen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige eine seiner Patientinnen über Monate hinweg in einer Behandlungs- und Therapiesituation sexuell missbraucht hat. Angeklagt waren 52 Fälle im Zeitraum von Oktober 2020 bis Juni 2021. Dem Vorwurf einer Vergewaltigung folgten die Richter dagegen nicht.
Unter Wahrung der Persönlichkeits- und Datenschutzrechte nimmt das Universitätsklinikum Tübingen zu dem Urteil wie folgt Stellung: "Der Mitarbeiter war gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen der Therapie für das körperliche und psychische Wohlergehen seiner Schutzbefohlenen sorgen. Gegen diese Vorschrift hat er vielfach verstoßen. Der Vorstand des Uniklinikums distanziert sich deshalb ausdrücklich von seinem Handeln, da dieses gegen den moralischen und ethischen Arbeits- und Behandlungskodex des Klinikums verstößt. Dieser bildet das Fundament für ein respektvolles und professionelles Verhältnis zwischen Patientinnen bzw. Patienten und Mitarbeitenden.
Der Mitarbeiter wird mit sofortiger Wirkung freigestellt und ein Kündigungsverfahren umgehend eingeleitet. Zudem erteilt das Klinikum dem Mitarbeiter ein Hausverbot für das gesamte Gelände und die Gebäude des Universitätsklinikums Tübingen." (pm/GEA)