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Modellversuch in Tübingen läuft weiter - wird aber deutlich eingeschränkt

Die Außengastronomie muss von morgen an wieder schließen. Außerdem wird eine Testpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern und für Kinder in der städtischen Notbetreuung eingeführt.

Ein Schild auf dem Marktplatz Tübingen weist auf den Modellversuch hin.
Ein Schild auf dem Tübinger Marktplatz weist auf den Modellversuch hin. Foto: dpa
Ein Schild auf dem Tübinger Marktplatz weist auf den Modellversuch hin.
Foto: dpa

TÜBINGEN. Der Tübinger Modellversuch läuft vorerst weiter - er wird jedoch deutlich eingeschränkt. Das gaben Stadtverwaltung und Sozialministerium des Landes heute bekannt. Was zunächst nur übers Osterwochenende galt, gilt nun dauerhaft: Nur noch Bewohner des Landkreises Tübingen und Menschen, die dort arbeiten, bekommen das »Tagesticket« an den Teststationen nach einem negativen Schnelltest ausgestellt. Außerdem muss die Außengastronomie von morgen an wieder schließen, Abhol- und Lieferdienste sind aber weiterhin möglich. Einzelhandel und Kultur im Stadtgebiet bleiben vorerst weiter geöffnet. Auswärtige Gäste können vor dem Besuch einer Kultureinrichtung vor Ort einen Schnelltest machen. »Wir werden mehr testen und mehr kontrollieren, damit der Einzelhandel und die Kultur in Tübingen weiterhin geöffnet bleiben können, ohne dass die Stadt überfüllt ist«, wird Oberbürgermeister Boris Palmer in einer Pressemitteilung zitiert. »Indem wir die Testpflichten ausweiten und gegen Situationen vorgehen, in denen erhöhte Infektionsrisiken zu befürchten sind, machen wir unseren Modellversuch noch sicherer.«

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Die Außengastronomie muss wieder schließen. Außerdem wird eine Testpflicht für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern und für Kinder in der städtischen Notbetreuung eingeführt.

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Die Schnelltestpflicht für Frisöre und körpernahe Dienstleistungen gilt weiter. Neu dazu kommt: Ab Montag, 12. April, wird die Testpflicht auf alle Tübinger Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten ausgeweitet. Arbeitgeber müssen laut städtischer Pressemitteilung ihre Mitarbeiter ein- bis zweimal pro Woche einem Schnelltest unterziehen. Die Stadtverwaltung biete die benötigten Schnelltests zum Kauf an, heißt es weiter. Wie diese Testpflicht kontrolliert werden soll, wird in der Pressemitteilung nicht erwähnt.

Notbetreuung nur noch nach zwei Schnelltests pro Woche

Kinder dürfen die Notbetreuung an Tübinger Schulen und die städtischen Kitas von kommendem Montag an nur in Anspruch nehmen, wenn sie einmal pro Woche einen Schnelltest in einer Einrichtung oder daheim gemacht haben. Außerdem gilt das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt ab 20 Uhr weiter, es wird zudem auf die Platanenallee und den Österberg ausgeweitet. Die verschärfte Maskenpflicht gilt ebenso weiter. Die neuen Pflichten regelt eine Allgemeinverfügung. Sie ist in Kürze auf der städtischen Internetseite abrufbar, heißt es in der Pressemitteilung.

»Wir werden das Projekt weiter eng begleiten und die Stadt unterstützen. Klar ist aber auch weiterhin, dass das Modellprojekt derzeit gefährdet ist«, sagt Landesgesundheitsminister Manne Lucha. »Wenn sich der Anstieg der Fallzahlen in Tübingen trotz der nun vorgesehenen Maßnahmen wieder fortsetzt und das Infektionsgeschehen zu- statt abnehmen sollte, muss weiter gegengesteuert werden oder im Zweifel dann doch eine Unterbrechung des Projekts erfolgen. Klar ist aber auch, dass das Pilotprojekt in Tübingen den Weg für weitere Projekte dieser Art geebnet hat, die von den Erkenntnissen und Erfahrungen sicherlich in Zukunft profitieren werden.« (pm)