MÖSSINGEN. Wegen eines Falles von Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, bleibt das Vogelschutzzentrum Mössingen in den kommenden Wochen für Neuaufnahmen von verletzten oder erkrankten Tieren geschlossen. In einer Mitteilung heißt es weiter: »Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der amtlichen Verfügung bis dahin keine Vögel aufnehmen dürfen. Bitte wenden Sie sich mit einem verletzt gefundenen Vogel an eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder an ein Tierheim Ihres Vertrauens.«
Bei dem infizierten Vogel handelte es sich um einen Kranich, der nach Auskunft der Vogelschützer aus dem Landkreis Rottweil zum Mössinger Zentrum gebracht wurde. Er wurde mittlerweile eingeschläfert. Um eine Ausbreitung der Infektion zu verhindern, wurde neben des Aufnahmestopps auch ein Hygienekonzept aktiviert. Dazu gehört auch eine sogenannte Quarantäneschleuse, durch die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen müssen, bevor sie die Räume betreten. »Das Tragen von Einmalhandschuhen ist Pflicht, außerdem gibt es ein spezielles Fütterungskonzept, um die Vögel vor Ansteckung zu schützen«, erklärte Rebecca Strege vom Vogelschutzzentrum dem GEA.
Andere Vögel im Mössinger Schutzzentrum bislang nicht erkrankt
»Der Kranich kam mit verschiedenen Verletzungen zu uns, die er sich wahrscheinlich zugezogen hat, als er im Kreis Rottweil gegen ein Gebäude oder eine größere Glasfront geflogen ist«, so Strege. Neben den äußeren Verletzungen gab es bei dem Tier den Verdacht einer Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus. Eine entsprechende Probe wurde durch das Veterinäramt untersucht. »Diese war dann positiv. Zum Glück hatten wir den Kranich schon bei seiner Einlieferung von den anderen Tieren separiert«, erinnert sich Rebecca Strege.
Proben bei den anderen etwa 20 Vögeln blieben bislang negativ. »Das bedeutet, im Vogelschutzzentrum gibt es gegenwärtig keinen Fall von Vogelgrippe«, so Strege. Dennoch unterliege die Vogelgrippe dem Tierseuchenrecht und sei deshalb anzeigepflichtig. So wurde der Ausnahmezustand verhängt und deshalb werde es in etwa zwei bis drei Wochen eine sogenannte Kontrollbeprobung bei den verbliebenen Vögeln geben, erläutert Strege: »Sollten diese Proben keinen Nachweis von Vogelgrippe ergeben, können wir danach wieder in den Normalbetrieb übergehen.«
Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auf Hühner, Puten, Gänse oder Enten sowie wildlebende Wasservögel und andere Vögel übergreifen kann. Es gibt verschiedene Virengruppen der auch als aviäre Influenza bezeichneten Krankheit. In Einzelfällen waren aggressive Varianten auch auf Menschen, Zootiere sowie auf Hauskatzen übertragen worden. Für Vögel verläuft die Krankheit meist tödlich. (GEA)