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Hauptangeklagter in Tübinger Waffenprozess verurteilt

Er muss für dreieinhalb Jahre in Haft, weil er ein Waffenlager aufgebaut hatte. Selbst im Wickelzimmer seiner kleinen Tochter hatte der Angeklagte eine scharfe Waffe deponiert.

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Wurtscheid/dpa
Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Wurtscheid/dpa

TÜBINGEN. Im Tübinger Prozess um den Aufbau eines Waffenlagers ist der Hauptangeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 37-Jährige mehrere Kriegswaffen, vollautomatische Maschinengewehre sowie diverse Munition und Schussvorrichtungen besaß. Der gebürtige Thüringer habe sogar im Wickelzimmer seiner wenige Monate alten Tochter eine scharfe Waffe gelagert, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn im Juli zugegeben, das Waffenlager aufgebaut zu haben. »Ich habe 2015 aufgrund der Flüchtlingskrise damit begonnen und mich wegen der Unruhen bedroht gefühlt«, sagte er. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, auch Sprengstoff hergestellt zu haben, wies er zurück. Für das Gericht stand jedoch fest, dass er Chemikalien für den Bau von kleineren Sprengsätzen besaß.

Die drei Komplizen des Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen und Sozialstunden verurteilt. Laut Gericht haben sie einen Teil des Waffenarsenals weg gebracht, um den Hauptangeklagten zu schützen. Dessen 24-jährige Lebensgefährtin wurde zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, zwei Männer - 48 und 43 Jahre alt - zu einem Jahr und drei Monaten beziehungsweise zu acht Monaten. (dpa)