TÜBINGEN. Nach der Feststellung eines Geflügelpestausbruchs im Landkreis Böblingen wurde rund um den Umkreis des betroffenen Betriebs in Herrenberg ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, welches auch Teile des Landkreises Tübingen umfasst.
Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hatte der Landkreis Tübingen für die Gemarkungen Hailfingen, Altingen, Reusten und Breitenholz Maßnahmen für Geflügelhalter verfügt, wie z.B. Meldepflichten der Tierhalter, Verbringungsverbote für tierische Erzeugnisse und verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen. Nachdem die Geflügelpest im Ausbruchsbetrieb vollständig erloschen ist und die amtlichen Untersuchungen abgeschlossen sind, kann das Beobachtungsgebiet wieder aufgehoben werden. (pm)