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Ekel-Verstöße bei Lebensmittelkontrollen im Kreis Tübingen

Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Tübingen hat ihren Jahresbericht vorgelegt. Die gravierenden Verstöße gegen Hygieneregeln bleiben aber in der Minderheit. Die ekligsten ragen dennoch heraus.

Unhaltbare Zustände an dieser Arbeitsfläche in einem beanstandeten Café im Kreis Tübingen.
Unhaltbare Zustände an dieser Arbeitsfläche in einem beanstandeten Café im Kreis Tübingen. Foto: Landratsamt Tübingen
Unhaltbare Zustände an dieser Arbeitsfläche in einem beanstandeten Café im Kreis Tübingen.
Foto: Landratsamt Tübingen

KREIS TÜBINGEN. Total verdreckte Arbeitsflächen, Schimmel in Arbeitsbereichen, verdorbenes Fleisch, faule Früchte oder gammelige Zutaten: Das Landratsamtes Tübingen hat im vergangenen Jahr zahlreiche Lebensmittel, Tabakwaren und Kosmetika in Geschäften, Restaurants, Bäckereien, Cafés oder Bars auf Hygienem und Sauberkeit kontrolliert. Die Abteilung Lebensmittelüberwachung konnte dabei erneut Verstöße beispielsweise gegen die Hygienevorschriften feststellen. In einigen Fällen waren auch wieder die genannten Ekel-Verstöße darunter.  

Insgesamt kamen die amtlichen Kontrolleure zu knapp der Hälfte der Betriebe im Landkreis und schauten nach dem Rechten. Das Landratsamt teilte dazu mit: »Bei 42 Prozent aller Kontrollen wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt und die Beseitigung der Mängel eingefordert und überwacht.« 

Zustand gesundheitsgefährdend

Die Lebensmittelkontrolleure nahmen fast 900 Proben und überprüften sie. Nur etwa 20 Prozent wurden von ihnen beanstandet. Lediglich sieben Lebensmittel waren nicht mehr für den Verzehr geeignet, weil ihr Zustand als gesundheitsgefährdend eingestuft wurde. Auch wenn die Behörde 53 Bußgeldverfahren und zehn Strafverfahren einleitete, waren die Beanstandungen insgesamt in der Minderzahl. 

Dennoch ragen einige Beispiele heraus. Dazu zählte auch eine Gaststätte im Kreis Tübingen, wo den Kontrolleuren in der Küche bereits ein strenger Gerüch auffiel. Im Kühlschrank fanden sie dann in einem abgedeckten Metalbehälter verdorbenes Putenfleisch. 

Verdorbenes Putenfleisch entdeckten die Kontrolleure im Kühlschrank einer Gaststätte.
Verdorbenes Putenfleisch entdeckten die Kontrolleure im Kühlschrank einer Gaststätte. Foto: Landratsamt Tübingen
Verdorbenes Putenfleisch entdeckten die Kontrolleure im Kühlschrank einer Gaststätte.
Foto: Landratsamt Tübingen

Den Chef einer Bäckerei bekam nach einer Routinekontrolle die Anweisung, die verdreckten Bereiche um seinen Backofen und seine Böden zu reinigen. Im Bericht steht: »Der Betreiber hatte ein sichtlich schlechtes Gewissen und war sich mit dem Lebensmittelkontrolleur einig, dass der Boden in einer Backstube trotz gravierenden Personalmangels niemals derartig verunreinigt aussehen darf.« Bei der Nachkontrolle war alles wieder sauber.

Einem Café attestierten die Kontrolleure: »In diesem Umfeld war hygienisches Arbeiten nicht möglich.« Arbeitsflächen waren verdreckt und die Schokoglasuren wurden beanstandet.

Keinen guten Eindruck machten diese Schokoglasuren in einem Café.
Keinen guten Eindruck machten diese Schokoglasuren in einem Café. Foto: Landratsamt Tübingen
Keinen guten Eindruck machten diese Schokoglasuren in einem Café.
Foto: Landratsamt Tübingen

Auch in einer Bar im Kreis Tübingen entdeckten die Lebensmittelkontrolleure »gravierende Hygienemängel«. Unter anderem fanden sie einen vergessenen Glühweinkocher in dem der Inhalt schon verdorben war. Im Arbeitsbereich lagen zahlreiche verdorbene Orangen und Zitronen.

Kein guter Anblick: Teilwesie verschimmelte Zitrusfrüchte in einer Bar im Kreis Tübingen.
Kein guter Anblick: Teilwesie verschimmelte Zitrusfrüchte in einer Bar im Kreis Tübingen. Foto: Landratsamt Tübingen
Kein guter Anblick: Teilwesie verschimmelte Zitrusfrüchte in einer Bar im Kreis Tübingen.
Foto: Landratsamt Tübingen

Im Abschlussbericht loben die Kontrolleure aber auch ausdrücklich. So heißt es unter anderem: »Blitzblank polierte Armaturen, gut sortierte und saubere Lagerhaltung, auch das begegnet den Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung bei ihren Routinekontrollen. Hier zeigt sich, dass jahrelange Beratungen zum Thema Hygiene und Lebensmittelsicherheit vom Gewerbetreibenden angenommen und positiv umgesetzt wurden.« (GEA)