MÖSSINGEN. Die Freibadsaison in Mössingen startet am Montag, 29. Juni, mit Corona-Regeln. Diese sehen Zeit-Slots, Abstandsregeln im Wasser und keine Umkleiden für die Gäste vor. Tickets werden in diesem Jahr nur online verkauft, teilt die Stadtverwaltung mit den Stadtwerken mit. Die diesjährige Freibadsaison stellt sowohl die Freibadbetreiber als auch die Badegäste vor noch nie da gewesene Herausforderungen, heißt es in der Mitteilung. Bei weiteren Lockerungen vonseiten der Landesregierung will das Team der Stadtwerke zügig darauf reagieren.
- Zeit-Slots
Um den Eintritt und die Höchstgrenzen an Badegästen zu kontrollieren, wie sie durch die Corona-Verordnung festgelegt sind, werden täglich vier sogenannte Zeit-Slots angeboten: Slot 1 Frühschwimmen von 7 bis 9 Uhr. Slot 2 ist am Vormittag von 10 bis 13 Uhr, Slot 3 am Nachmittag von 14 bis 17 Uhr und Slot 4 in den Abendstunden von 18 bis 20 Uhr. Am Ende jedes Zeitfensters müssen die Badegäste das Freibad verlassen, um Reinigungs- und Desinfizierungsarbeiten durchzuführen. Die Maximalzahl an Badegästen pro Tag beträgt 900 Personen.
- Eintrittskarten
In diesem Jahr können Eintrittskarten nur über das neue Onlineticketsystem auf der Homepage der Stadtwerke Mössingen unter www.stadtwerke-moessingen.de gebucht und bezahlt werden. Die Ticketpreise bleiben bestehen, ein Einzeleintritt für Erwachsene kostet vier Euro, für Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahren zwei Euro. Persönlichen Daten des Badegasts wie Name, Adresse und Telefonnummer sind bei der Buchung anzugeben und den Bestimmungen der DSGVO zuzustimmen. Die so erfassten Daten werden nach vier Wochen gelöscht. Bereits erworbene Punktekarten können in diesem Jahr lediglich im ersten Zeitfenster von 7 bis 9 Uhr eingelöst werden. Für Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, gibt es Karten im Kundenzentrum der Stadtwerke.
- Schwimm- und Planschbecken
Um die Anzahl der Badegäste innerhalb des Beckens unter Beachtung der Abstandsregeln zu überwachen, werden limitierte Gummiarmbänder ausgegeben. Diese werden beim Verlassen der Beckenanlage wieder eingesammelt und desinfiziert. Das große Schwimmbecken ist in den Nichtschwimmerbereich und den Schwimmerbereich unterteilt. Im Bereich des 50-Meter-Schwimmerbeckens gilt das Einbahnstraßenprinzip, es wird mit Abstand und im Kreis geschwommen.
- Umkleiden und Duschbereiche
Die Duschbereiche, die Wärmehalle und die Sammelumkleiden bleiben geschlossen. Die Haarföhnanlage ist ebenfalls außer Betrieb. Bei den Einzelumkleidekabinen ist jede Zweite geöffnet. Innerhalb der Toilettenanlage gilt die Maskenpflicht.
- Sportanlagen
Die Volleyballanlage und der Fußballplatz bleiben wegen des derzeitigen Verbots von Mannschafts- und Kontaktsportarten noch geschlossen. Die Minigolfanlage ist geöffnet und der Spielplatz kann unter Aufsicht besucht werden. (GEA)