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Aktuell Verkehr

Brodelt in Kirchentellinsfurt ein Konflikt zwischen Radlern und Autos?

Ein aufgebrachter Radler beklagt im Gemeinderat drei Problemzonen in Kirchentellinsfurt: Einsiedel, Wannweiler Straße und Kreisverkehr am Faulbaum. Anzeigen angedroht.

Die viel befahrene Wannweiler Straße: Beim Überholen der Radfahrer muss ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden. FOTO: PI
Die viel befahrene Wannweiler Straße: Beim Überholen der Radfahrer muss ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden. FOTO: PIETH
Die viel befahrene Wannweiler Straße: Beim Überholen der Radfahrer muss ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden. FOTO: PIETH

KIRCHENTELLINSFURT. Sie teilen sich die Straße, und ihre Begegnung ist nicht immer konfliktfrei: Zwischen Radlern und Autofahrern gibt’s immer wieder Diskussionen. In Kirchentellinsfurt wurde das vor Kurzem bei der Einwohnerfragestunde deutlich.

Ein Kirchentellinsfurter, der auch mit dem Rad zur Arbeit fährt, beklagte, dass nach seiner Beobachtung Autofahrer ständig die Regeln missachteten. In der Gemeinde gebe es drei akute Problemzonen: beim Kreisverkehr am Faulbaum, in der Wannweiler Straße und auf dem Einsiedel.

Als Fahrradpendler erlebt er nach eigener Aussage, dass das Tempolimit auf dem Einsiedel selten beachtet werde. »Die Autos fahren 80 bis 100 – das sind unhaltbare Zustände.« Die Bebenhäuser Allee sei nur vier Meter breit. Der vorgeschrieben Abstand zu Radlern von 1,50 Meter werde beim Überholen ständig unterschritten.

Den Schutzstreifen für Radler auf der Wannweiler Straße sieht der Mann zwar als »eklatanten Fortschritt«. Doch auch hier gelte: Autofahrer halten den Mindestabstand bei Überholen nicht ein. Die »Verstoßquote« liege bei hundert Prozent.

Die Verkehrsführung am Faulbaum hält der Mann für »grob rechtswidrig«. Die Radler und Kinder, die den Skatepark nebendran nutzen, müssten besser geschützt werden – durch ein Tempolimit an dieser Stelle und Zebrastreifen.

Im Rathaus gehen offenbar immer mal wieder ähnliche Beschwerden ein. Bürgermeister Bernd Haug versicherte, die Gemeinde tue das aus ihrer Sicht Mögliche, könne aber nicht alleine agieren. Zuständig in den genannten Fällen sei das Landratsamt. Mit den Vertretern der Behörden befinde man sich in intensivem Dialog.

Den aufgebrachten Bürger schien die Auskunft nicht zufriedenzustellen. Er gab bekannt, er habe inzwischen etwa 70 Verstöße mit der Kamera festgehalten und werde eine Reihe von Anzeigen erstatten. Wer ihn überhole, ohne den Abstand einzuhalten, müsse mit einem Verfahren nach Paragraf 315 c) des Strafgesetzbuches rechnen. (GEA)