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Aktuell Landgericht

Bewährungsstrafe für Autofahrer nach tödlichem Unfall

Ein 18-Jähriger wird angefahren und stirbt. Der Unfallfahrer lässt ihn am Straßenrand liegen - zunächst. Jetzt hat ihn das Gericht unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt.

Eine Bronzestatue der Justitia steht unter freiem Himmel
Eine Bronzestatue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Eine Bronzestatue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

TÜBINGEN. Zu einer Bewährungsstrafe verurteilte das Tübinger Landgericht am Mittwoch einen 24-jährigen Autofahrer aus dem Kreis Rottweil, der im April vergangenen Jahres bei einem Verkehrsunfall auf der Landstraße zwischen Hirschau und Wurmlingen einen Fußgänger tödlich verletzt hatte. Die Schwurgerichtskammer sah in dem Geschehen eine fahrlässige Tötung und einen versuchten Mord. Der Beifahrer kam wegen unterlassener Hilfeleistung mit einer Geldstrafe von 7200 Euro davon.

Das Urteil hätte leicht höher ausfallen können. Die Erste Staatsanwältin Silke Lindemann hatte sechs Jahren und drei Monate Haft für den 24-Jährigen gefordert. Dass der Angeklagte nach dem Unfall weitergefahren sei und das Opfer schwer verletzt liegen gelassen habe, sei »zutiefst verwerflich«. Das Gericht müsse in seinem Urteil »ein Signal an die Öffentlichkeit« senden.

Soweit wollte die Schwurgerichtskammer aber nicht gehen. Es sprach dem Opfer eine große Mitschuld an dem Unfall zu. Der 18-Jährige aus Wurmlingen hätte das Fahrzeug vorher deutlich erkennen können, als er die Straße überquert habe. Außerdem hätte er dort auf der rechten Seite der Landstraße, an der es keinen Fußgängerweg gibt, nicht laufen dürfen.

Das Gericht ging auch davon aus, dass das Opfer bei dem Unfall so gravierende Kopfverletzungen erlitten hat, dass es auch nicht überlebt hätte, wenn der 24-Jährige sofort angehalten und sich um den Schwerverletzten gekümmert hätte. Positiv sah das Gericht zudem, dass der Autofahrer, wenn auch erst nach eineinhalb Stunden mit seinem Kumpel zum Unfallort zurückgekehrt sei, und sich damit der Verantwortung gestellt und später im Prozess auch Reue gezeigt habe. (GEA)