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Aktuell Trockenheit

Bedenklich fallende Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Tübingen

Ernte
Ernte auf einem ausgetrockneten Feld. Foto: Armin Weigel/dpa
Ernte auf einem ausgetrockneten Feld. Foto: Armin Weigel/dpa
TÜBINGEN. Das Landratsamt bittet um größte Zurückhaltung bei Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen. Die Wasserstände bzw. Abflüsse in vielen Flüssen und Bächen im Landkreis Tübingen sind aufgrund der bisher trockenen Witterung bereits jetzt schon auf kritische Werte gesunken. Lokale Regenschauer tragen nur kurzfristig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei, da diese von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen werden. Auch die Wetterprognosen für die nächsten Tage und Wochen lassen keine nennenswerten Niederschläge erwarten. Die Hitze führt jedoch zu hohen Verdunstungsraten. Die Wasserstände und Abflüsse könnten deshalb in den kommenden Monaten noch niedriger ausfallen. Deshalb sind kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärfen die Situation zusätzlich.

Die Abteilung Umwelt und Gewerbe des Landratsamts Tübingen weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen.

Demnach ist das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zulässig. Das Entnehmen in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau ist ebenfalls erlaubt. Die Entnahme von Wasser aus Bächen durch Abpumpen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine Erlaubnis beim Landratsamts als unterer Wasserbehörde eingeholt wurde. Auch Inhaber derartiger Erlaubnisse werden gebeten, mit Rücksicht auf die Trockenheit, nur sparsam Wasser zu entnehmen. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt. In jedem Fall muss im Gewässer noch ausreichend Wasser verbleiben, dass Gewässerorganismen nicht geschädigt werden.

Das Landratsamt appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen sowie Brunnen zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken. (pm)