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Aktuell Baugebot

Baulücken sollen in Tübingen genutzt werden

Das Wort »Enteignung« ist erst einmal vom Tisch. Der Entwurf eines Briefes von Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer an die Besitzer leer stehender Bauplätze vor allem in den Teilorten der Unistadt hatte in der Bevölkerung für Irritationen gesorgt.

Wohnungsbau am Güterbahnhof Tübingen. Foto: Frank Pieth
Wohnungsbau am Güterbahnhof Tübingen.
Foto: Frank Pieth

TÜBINGEN. Palmer hatte bereits vor zehn Jahren Maßnahmen angekündigt, um die Wohnungsnot in Tübingen zu lindern, indem er die etwa 500 Eigentümer von »bebauungsreifen« Grundstücken nahelegte, »ihr Baurecht zu nutzen«. Ansonsten würde er über die Reaktivierung des Paragrafen 176 im Baugesetzbuch ein Baugebot erlassen, das den Besitzer zum Bau verpflichten kann. Nun will er noch einmal an die Eigentümer schreiben. Im Verwaltungsausschuss einigte man sich nach einer Aussprache, die vor allem die Ortschaftsräte beruhigte, darauf, den Brief gemeinsam zu verfassen und den »konfrontativen« Ton herauszunehmen. In den Teilorten hatte man befürchtet, dass auch die Vorgärten bebaut werden sollen. Einig war man sich jedoch darüber, dass es etliche Baulücken gibt, die bebaut werden sollten. Auf dem Herrlesberg im Tübinger Stadtteil Lustnau »stehen Bauten, da sieht man, dass da rechts und links ein Teil fehlt«, nannte Dietmar Schöning (FDP) ein Beispiel. »Das ist grober Unfug.« (GEA)