MÖSSINGEN. Lange musste man warten. Immer wieder war der Aufzug zu Gleis zwei im Bahnhof Mössingen auch außer Betrieb. Nun ist der Bereich abgesperrt, und dahinter wird seit Montag gewerkelt, um die neueste Aufzugstechnik einzubauen.
Ein Vorhaben, das die Stadtverwaltung, die sehr kurzfristig vom Beginn der Bauarbeiten erfahren hat, natürlich begrüßt. Schließlich sind Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Eltern mit Kinderwagen darauf angewiesen, per Aufzug aufs Gleis kommen zu können. Was Oberbürgermeister Michael Bulander allerdings überhaupt nicht schmeckt, ist das genannte Ende der Arbeiten. Sie sollen nämlich bis Ende August dauern, so die Informationen der Stadt. Das wäre ein Ausfall des Aufzugs auf Gleis zwei von satten fünf Monaten. Ein Zeitplan, den das Mössinger Stadtoberhaupt auf keinen Fall akzeptieren will.
Bulander hat daher einen geharnischten Brief an den Regionalbereich Südwest der DB Station und Service AG geschrieben, in dem er eine schnellere Fertigstellung verlangt. »Fünf Monate für die Installation einer neuen Aufzugsanlage sind für die Betroffenen unzumutbar«, schreibt Bulander, und verweist auf die »besondere Bedeutung« der Barrierefreiheit in Mössingen als Sitz der Körperbehindertenförderung Neckar-Alb. »Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV muss nach Möglichkeit stets gewährleistet sein. Lange Unterbrechungen sind hiermit nicht zu vereinbaren.« In der Pressemitteilung der Bahn vom 2. April, in der es um den Aufzügetausch in Mössingen geht – parallel gibt es auch einen in Albstadt-Ebingen – wird die alternative Nutzung der Bahnhöfe in Dußlingen und Tübingen empfohlen. Das sei keine Alternative, meint Bulander. Ein Blick in den Fahrplan zeigt auch warum. Gerade von Gleis zwei geht auch ein Teil der Züge nach Dußlingen und Tübingen, etwa um 19.12 Uhr. Die Alternative wäre nur ein früherer Zug oder der eine Stunde später, jeweils auf Gleis eins.
Bulander erwartet von der Bahn, dass die Erneuerung der Aufzugsanlage mit einer »geringstmöglichen Sperrung« erfolgt, sodass der barrierefreie Zugang zu Gleis zwei auf wenige Wochen beschränkt wird. Er fordert daher die Zuständigen auf, dazu die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um den Fahrgästen der Bahn durch Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs die Teilhabe zu ermöglichen. (al/GEA)