KREIS TÜBINGEN. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der B27 zwischen Bodelshausen und Nehren werden die überarbeiteten Planunterlagen noch bis Mittwoch, 26. April, in den betroffenen Städten Hechingen und Mössingen sowie den Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren zur allgemeinen Einsicht ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt aufgrund von Planänderungen, welche sich aus Optimierungen der technischen Planung sowie neuer rechtlicher und technischer Grundlagen ergeben. So sind die beiden bisher geplanten Parkplätze mit WC-Anlagen beidseitig der B27 neu bei Bad Sebastiansweiler nicht mehr Bestandteil der Planungen.
Zusätzlich zu diesem förmlichen Verfahren bietet die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen Bürgersprechstunden an. An drei Tagen steht das Planungsteam des Regierungspräsidiums für die Fragen der von dem Vorhaben direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Die Bürgersprechstunden haben rein informellen Charakter. Betroffene können mögliche Einwendungen zu den Planänderungen rechtswahrend ausschließlich im förmlichen Verfahren bei der Planfeststellungsbehörde oder den betroffenen Städten und Gemeinden bis einschließlich Freitag, 9. Juni, vorbringen. (eg)