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Auffrischungsimpfungen im Kreis Tübingen von 1. September an möglich

Pfizer/Biontech
Eine Impfdose des Corona-Impfstoffs von Pfizer und Biontech. Foto: Morones/dpa
Eine Impfdose des Corona-Impfstoffs von Pfizer und Biontech.
Foto: Morones/dpa

KREIS TÜBINGEN. Auffrischungsimpfungen (Drittimpfung) für besondere Personengruppen sind ab Mittwoch, 1. September, möglich. Voraussetzung für die Impfung ist, dass der Termin der Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus haben laut Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz folgende Personengruppen: Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind, Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche, Personen, die in einer immunsuppressive Therapie sind, Personen, die bei Ihrer ersten Impfserie ausschließlich Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben.

Für Beschäftigte wie etwa Pflegekräfte, die in den genannten Einrichtungen, ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten sowie in medizinischen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen (zum Beispiel Onkologie oder Transplantationsmedizin) arbeiten, wird eine Auffrischungsimpfung derzeit nicht grundsätzlich empfohlen. Bei individuellem Wunsch und nach entsprechender ärztlicher Aufklärung ist diese jedoch ebenfalls ab 1. September möglich.

Nur mit Biontech/Pfizer und Moderna

Eine Auffrischungsimpfung ist nur mit den mRNA Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna möglich. Erfolgte die Grundimmunisierung mit einem mRNA- Impfstoff, soll die Auffrischungsimpfung mit dem Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Für die Auffrischungsimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.

Bürgerinnen und Bürger, die eine Kreuzimpfung erhalten haben, erhalten bei der Auffrischungsimpfung den Impfstoff der zweiten Impfung. Wurden ausschließlich Vektorimpfstoffe für die erste Impfserie verwendet, können die Personen den mRNA- Impfstoff auswählen.

Die Auffrischungsimpfungen können überall dort wahrgenommen werden, wo Impfungen durchgeführt werden. So können Personen, die zu dem genannten Personenkreis gehören, die Auffrischungsimpfung mit Termin beim Hausarzt oder Hausärztin, im Kreisimpfzentrum Tübingen, bei den Betriebsärzten und bei den mobilen Impfaktionen im Impfbus erhalten. (pm)

www.tuebingen-impfzentrum.de