Um dem traumatisierten Mädchen eine Aussage vor Gericht zu ersparen, legte die Jugendkammer am Dienstag den Prozessbeteiligten einen Verständigungsvorschlag vor. Der lautete: Wenn der Angeklagte die Vorwürfe zugibt, kann er mit einer Haftstrafe zwischen vier Jahren und drei Monaten und vier Jahren und neun Monaten rechnen.
Auf diesen Vorschlag, den Staatsanwältin Rotraud Hölscher seiner Milde wegen für ein »Sonderangebot« hielt, ging der 58-Jährige sofort ein. In seinem Geständnis, das sein Verteidiger Achim Unden vortrug, erklärte der Angeklagte, dass alle Vorwürfe zutreffend seien. Die Taten »tun mir sehr, sehr leid«. Er habe das Kind damals »schamlos ausgenutzt«. Für alle Taten übernehme er die volle Verantwortung. (GEA)