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Aktuell Pandemie

Ab Montag kein nächtliches Alkoholverbot mehr in Tübingen

In der Stadt Tübingen war es aufgrund der Pandemie die letzten Wochen verboten, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Innenstadt außerhalb eines Gastronomiebetriebs Alkohol zu trinken. Das gilt ab Montag nun nicht mehr.

Zwei Männer stoßen mit Bier an. Foto: dpa/Warmuth
Zwei Männer stoßen mit Bier an.
Foto: dpa/Warmuth

TÜBINGEN. Ab Montag ist es in Tübingen auch außerhalb der Gastronomie wieder erlaubt, in der Innenstadt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Alkohol zu trinken. Das teilte die Stadt Tübingen nun in einer Pressemitteilung mit. Daneben soll es auch wieder möglich sein, Alkohol im Außer-Haus-Verkauf anzubieten und per Abhol- und Lieferdienst zu verkaufen. 

»Die Sieben-Tage-Inzidenz ist inzwischen so niedrig und das Land hat die Kontaktbeschränkungen so weit gelockert, dass die Verbote zur Abwehr einer Infektionsgefahr nicht mehr erforderlich sind«, erläutert Oberbürgermeister Boris Palmer. »Das heißt aber nicht, dass wir nächtlichen Lärm und Müll im öffentlichen Raum hinnehmen, im Gegenteil: Hier werden wir engmaschig kontrollieren und ohne weitere Verhandlung Bußgelder verhängen.«

Um Lärm und Scherben zu vermeiden, sind ab der kommenden Woche in den Nächten von Donnerstag bis Montag zwischen 22 Uhr und 4 Uhr mobile Lautsprecherboxen und Glasflaschen in der Innenstadt verboten. Das gilt im zentralen Versorgungsbereich, auf der Platanenallee, im Alten Botanischen Garten und im Anlagenpark. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird OB Boris Palmer unterzeichnen.

Seit Anfang Juni herrschte in der Tübinger Innenstadt zwischen 22 und 4 Uhr ein Alkoholverbot.Zweck des Alkoholverbots war es, auf den öffentlichen Innenstadtplätzen Ansammlungen zu vermeiden und so die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. (pm)