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Aktuell Leserbrief

»Kein Anlass, bewährte Schulformen aufzuweichen«

Zu den Artikeln »Ministerin will mehr Werkrealschulen« und »Widerspruch zu Eisenmann«, 12. und 13. November (per E-Mail)

Kultusministerin Susanne Eisenmann sagt zurecht, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung für die Kinder nach Klasse 4 durch die letzte grün-rote Landesregierung eine Fehlentscheidung war und dem Kind letztlich nichts nutzt, sondern schadet. Auch wenn Ministerpräsident Winfried Kretschmann dem widersprechen will, ändert das nichts an den Fakten.

Viele überehrgeizige Eltern melden ihre Kinder jetzt für eine Schulform an, deren Anforderungen das Kind nicht schafft, welches dann überfordert ist. Das Kind verliert das Selbstvertrauen und muss schließlich wieder auf eine andere Schulform weggehen, die seiner Begabung entspricht. Zudem leidet der Unterricht an der weiterführenden Schule, wenn in einer Anfangsklasse mehrere Kinder sitzen, welche die Anforderungen einfach nicht bewältigen.

Man kann doch nicht vor dieser Fehlentwicklung die Augen verschließen. Werkrealschule, Realschule und Gymnasium geben nun mal, da sie dem Kind klar begabungsgerechten Unterricht zukommen lassen können, eine beste Schulbildung für die anschließende berufliche Ausbildung oder das Studium.

Im Übrigen kann seit Langem schon jeder Werkrealschüler die mittlere Reife und dann, ebenso wie jeder Realschüler, über das berufliche Gymnasium auch das Abitur und ein Studium erreichen, wenn er entsprechende Leistungen erbringt.

Die Zeit der frühzeitigen Festlegung für einen endgültigen Schulabschluss ist seit langen Jahren schon vorbei. Das heißt, kein Abschluss ohne Möglichkeiten für anschließende weitere höhere Schulabschlüsse.

Es besteht so überhaupt kein Anlass dazu, die bewährten Schulformen Werkrealschule (mit bester Vorbereitung für eine berufliche Ausbildung nach Schulabschluss), Realschule und Gymnasium aufzuweichen, so wie es in der vergangenen Regierungsperiode im Land eingeleitet worden ist.

Die Verbindlichkeit des Grundschulgutachtens abzuschaffen bedeutet zudem, die fachlichen Qualitäten der Grundschullehrer für die Einschätzung der Lernleistungen der Schüler einfach vom Tisch zu wischen.

 

Dr. Horst Wenzelburger, Pfullingen