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Warum ein Nürtinger Videospiele-Händler mitten im Lockdown öffnen darf

Während andere Läden weiter geschlossen sind, hat Gamestore-Besitzer Paskalis Karasigos seit einer Woche wieder geöffnet. Der GEA hat nachgefragt und herausgefunden, wieso das legal ist.

Vor allem japanische Süßigkeiten gibt es jetzt in dem Nürtingher Game-Store-Laden.
Vor allem japanische Süßigkeiten gibt es jetzt in dem Nürtinger Game-Store-Laden. Foto: Privat
Vor allem japanische Süßigkeiten gibt es jetzt in dem Nürtinger Game-Store-Laden.
Foto: Privat

NÜRTINGEN. Ein Corona-Leugner ist Paskalis Karasigos nicht. Das betont der 36-jährige Besitzer des Videospiele-Ladens »Movie & Game Store« in Nürtingen mehrfach. Dennoch wird ihm unter anderem das in den Sozialen Netzwerken aktuell vorgeworfen. 

In Nürtingen haben alle Einzelhändler wegen der Corona-Pandemie und des Lockdowns noch immer geschlossen. Nur der Gamestore des 36-jährigen Karasigos ist seit einer Woche wieder geöffnet. »Bereits im Vorfeld hatte ich die Wiedereröffnung auf Facebook groß angekündigt«, erklärt der Ladeninhaber. Als er dann tatsächlich wieder öffnete, beschimpfte ihn eine Person als Querdenker, zwei andere Frauen als Lügner. Sie sagten: »Erst kündigst du so groß an, gegen den Lockdown zu kämpfen und jetzt machst du nicht illegal, sondern legal auf?« Die beiden Damen hatten in einem Punkt Recht: Die Wiedereröffnung ist erlaubt. »Ich bin kein Rebell und auch kein Coronaleugner«, sagt Paskalis Karasigos. »Ich nutze mit der Öffnung nur das Recht, das mir zusteht - sonst nichts.« 

Game-Store Inhaber Paskalis Karasigos in seinem Laden, der wieder offen hat
Game-Store Inhaber Paskalis Karasigos in seinem Laden, der wieder offen hat. Foto: Privat
Game-Store Inhaber Paskalis Karasigos in seinem Laden, der wieder offen hat.
Foto: Privat

Karasigos betreibt den Videospiele-Laden seit 2019. Der Einzelhändler erzählt dem GEA, dass er im Lockdown fieberhaft überlegt habe, wie sein Laden durch die Krise kommen kann und wie er seine Familie ernähren kann. Schließlich sei er auf die Idee mit der Sortiments-Umstellung gekommen. So habe er ganz legal öffnen können.

»Ich habe immer schon kalte Getränke und Schokoriegel nebenher verkauft«, erzählt er. Kurzerhand stockte der 36-Jährige das Angebot an Süßwaren auf. Jetzt stehen in seinen Regalen zu 60 Prozent Süßigkeiten und Getränke, statt Filme und Games. Der Videospiele-Laden gilt somit als Lebensmittelgeschäft und darf - trotz Lockdown - ganz legal wieder öffnen. Ein unfairer Trick sei das nicht gewesen, sagt Karasigos. Er habe nur vorgezogen, was sowieso kommen sollte.

In dem Nürtinger Game-Store-Laden liegen nun zu 60 Prozent Süßigkeiten aus. Deshalb darf er trotz Lockdowns öffnen.
In dem Nürtinger Game-Store-Laden liegen nun zu 60 Prozent Süßigkeiten aus. Deshalb darf er trotz des Lockdowns öffnen. Foto: Privat
In dem Nürtinger Game-Store-Laden liegen nun zu 60 Prozent Süßigkeiten aus. Deshalb darf er trotz des Lockdowns öffnen.
Foto: Privat

Der Ladenbesitzer holt ein Papier, auf dem sein Geschäftsplan für das laufende Jahr steht. »Ich hatte immer schon vor, neben Schokoriegeln wie Mars oder Snickers auch japanische Süßigkeiten hier zu verkaufen«, sagt er. Zum Beleg deutet er auf den Business-Plan. »Jetzt habe ich eben ein bisschen früher schon Geld investiert, die Süßwarenabteilung aufgestockt und ein wenig umgeräumt.«

Er bitte um Verständnis für diesen Schritt. Er habe eine Partnerin, die hat vier Kinder. »Warum soll ich diese Möglichkeit nicht nutzen, wenn ich sie habe? Was bin ich für ein Vorbild, wenn ich nicht um mein Recht kämpfe?« Auch seine Kunden freuten sich über die Öffnung, denn sie liebten japanische Süßigkeiten.

Die Wiedereröffnung des Game-Store ist zulässig, sagt Nürtingens Oberbürgermeister Johannes Fridrich
Die Wiedereröffnung des Game-Store ist zulässig, sagt Nürtingens Oberbürgermeister Johannes Fridrich. Foto: PR
Die Wiedereröffnung des Game-Store ist zulässig, sagt Nürtingens Oberbürgermeister Johannes Fridrich.
Foto: PR

Inzwischen hat auch das Nürtinger Ordnungsamt von der Ladenöffnung erfahren. Johannes Fridrich, Oberbürgermeister in Nürtingen, bestätigt eine Kontrolle des Ladens durch die Beamten. »Es ist zulässig, dass das Geschäft wieder offen ist«, sagt er dem GEA. Die Befürchtung, dass nun andere Laden-Besitzer Karasigos nacheifern, habe er nicht. In der Gewerbe-Erlaubnis des Gamestore-Besitzers sei der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken von Anfang an festgeschrieben gewesen. Eine völlige Umstrukturierung des Sortiments entgegen der Gewerbeerlaubnis sei dagegen unzulässig. »Es kann nicht jeder sein Sortiment jetzt völlig umstellen, nach dem Motto 'Statt Kleider gibt's Erdnüsse'«, sagt der OB. Der Gamestore-Inhaber bleibe so ein Einzelfall. »Ich wollte nichts anzetteln«, sagt dieser dazu. »Nur zu den Selbstständigen gehören, die insolvent gehen, obwohl ich doch legal öffnen kann - das wollte ich auch nicht.« (GEA)