Gegen den Beschuldigten bestand wegen zurückliegender häuslicher Gewalt ein gerichtliches Kontakt- und Annäherungsverbot, allerdings wohnte er mit Erlaubnis seiner Ehefrau seit Kurzem wieder in der ehelichen Wohnung. Am Samstagmittag, gegen zwölf Uhr, kam es zunächst zu einem verbalen Streit, in dessen Verlauf der Beschuldigte im gemeinsam bewohnten Haus offenbar mit einem Vorschlaghammer auf seine Frau losging und sie durch einen Schlag am Kopf verletzte. Weitere Schläge konnte die 44-Jährige abwehren, wobei sie Verletzungen an den Armen davontrug. Als die beiden 15 und 18 Jahre alten Söhne ihrer Mutter zu Hilfe kamen, ließ der Beschuldigte vorübergehend von seinem Opfer ab, bevor er aus der Küche ein Messer holte. Einen weiteren Angriff auf die Frau konnten die Söhne aber verhindern, die unverletzt blieben. Anschließend flüchtete der Beschuldigte aus dem Haus. Die alarmierten Polizeibeamten des Polizeireviers Pfullingen konnten den unter Alkoholeinfluss stehenden Mann in der Nähe der Wohnanschrift widerstandslos festnehmen. Die Ehefrau hatte leichte Verletzungen davongetragen, die ambulant behandelt werden konnten.
Als der 50-Jährige auf dem Polizeirevier plötzlich über gesundheitliche Probleme klagte und kollabierte, wurde er unter polizeilicher Bewachung vorübergehend in eine Klinik eingeliefert.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der 50-Jährige am Sonntag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erließ und in Vollzug setzte. Der Mann wurde in ein Vollzugskrankenhaus eingeliefert. (pol)