Doch der Reihe nach: Im Juli 2011 lauerte in Münsingen ein aus dem Libanon stammender Mann seiner damals von ihm getrennt lebenden Ehefrau auf, schlug ihr mehrfach mit einem Stein auf den Kopf und prügelte sie in ihr Fahrzeug. Anschließend fuhr er mit ihr, gegen ihren Willen, fast drei Stunden lang ziellos durch die Gegend, wobei er sie weiterhin schlug und massiv bedrohte. Nachdem er die schwerverletzte Frau in Münsingen freigelassen hatte, flüchtete er mit zunächst unbekanntem Ziel. Ermittlungen der Kriminalpolizei ergaben, dass die Frau und die Kinder lange Jahre unter exzessiver Gewalt zu leiden hatten und die Ehefrau es aus Angst vor ihrem Ehemann nicht geschafft hat, ihn bei der Polizei anzuzeigen und sich endgültig zu trennen.
Nachdem die kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergeben hatten, dass sich der Flüchtige in München aufhalten könnte, gelang es dortigen Polizeikräften ihn widerstandslos festzunehmen. Im Zuge dieser Festnahme wurde dem Beschuldigten auch eine DNA-Probe entnommen. Der Beschuldigte wurde nach Reutlingen überstellt und nach Abschluss der Ermittlungen vom Landgericht Tübingen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Soweit, so gut.
Im September 1990 erschütterte ein bestialisches Sexualverbrechen die Münchner Bevölkerung. Eine 63-jährige Frau wurde im Treppenhaus ihrer Wohnung von einem Unbekannten sexuell missbraucht und durch massive Bisse in den Hals getötet. Umfangreichste Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei führten nicht zur Aufklärung dieses Verbrechens. Nachdem ein DNA-Spurenabgleich möglich geworden war, wurden vor gut zehn Jahren Spuren vom Schwabinger Tatort auf DNA-fähiges Material hin untersucht. Bei einem systematischen Abgleich von DNA-Proben mit DNA-Spuren ungeklärter Kapitalverbrechen dann die große Überraschung: Zwischen der von dem Beschuldigten im Rahmen seiner Festnahme abgegebenen DNA-Probe und dem Spurenmaterial vom Tatort in München-Schwabing ergaben sich Übereinstimmungen, die den Schluss zulassen, dass der in Münsingen auffällig gewordene Mann bereits ein Tötungsdelikt auf seinem Kerbholz hatte. (pd)