REUTLINGEN/TÜBINGEN. Wegen des Verdachts des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei gegen einen 25 Jahre alten Deutschen aus Metzingen, einen 35-jährigen Griechen aus Gomaringen und einen 33-jährigen italienischen Staatsangehörigen aus Eningen, gaben die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeipräsidiums Reutlingen in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Freitag bekannt.
Im Verlauf anderweitiger Ermittlungen waren die Kriminalbeamten laut Polizei-Angaben zunächst auf den 35-Jährigen gestoßen. Nachdem sich gegen diesen der Verdacht erhärtet hatte, seit geraumer Zeit einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln zu betreiben, erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes in Gomaringen, den die Ermittler am vergangen Mittwoch vollstreckten. Dabei konnten mehr als 700 Gramm Marihuana, über 400 Gramm Amphetamin und mehr als 20 Gramm Kokain aufgefunden und beschlagnahmt werden, das teilweise bereits verkaufsfertig portioniert und verpackt war. Der 35-Jährige wurde vorläufig festgenommen.
Weitere Ermittlungen führten auf die Spur des 25-Jährigen, der in dringendem Verdacht steht, der Besitzer der beschlagnahmten Betäubungsmittel zu sein und gemeinsam mit seinem 33-jährigen Komplizen die illegalen Geschäfte maßgeblich betrieben zu haben. Auf richterlichen Beschluss durchsuchten die Fahnder am Donnerstag die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen. Dabei konnten weitere Betäubungsmittel sowie Anabolika-Produkte aufgefunden und beschlagnahmt werden.
Die beiden weiteren Beschuldigten wurden ebenfalls vorläufig festgenommen. Der 25-Jährige wurde am Freitagvormittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, die den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl erließ und gegen Leistung einer Kaution zunächst außer Vollzug setzte. Die beiden anderen Beschuldigten wurden nach der Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt, bis sie sich gegebenenfalls vor Gericht verantworten müssen. (pol)