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Gasaustritt in Walddorfhäslach: Ermittlungen gegen 79-jährigen Bewohner

Wer die wichtigsten Grundsätze im Umgang mit Flüssiggasflaschen beherzigt, muss sich keine Sorgen machen. Foto: GOK Regler- und Armaturen-Gesell/GOK Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG/obs
Wer die wichtigsten Grundsätze im Umgang mit Flüssiggasflaschen beherzigt, muss sich keine Sorgen machen.
Foto: GOK Regler- und Armaturen-Gesell/GOK Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG/obs

WALDDORFHÄSLACH. Nach einem Gasaustritt in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Walddorfhäslach am Dienstag (31.10.2023) ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen gegen den 79-jährigen Bewohner wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.

Nach jetzigen Erkenntnissen der Polizei soll der Mann am Dienstagnachmittag in seiner Wohnung die Verschlüsse mehrerer Gasflaschen und -kartuschen geöffnet haben. Gegen 16.30 Uhr verließ er dann seine Wohnung - bei laufendem Gas. Er stieg in sein Auto stieg und lenkte es nach jetzigem Ermittlungsstand unweit seiner Wohnanschrift absichtlich gegen einen Telegrafenmast. Beim Aufprall erlitt der desorientiert wirkende und alkoholisierte, 79-jährige Mann leichte Verletzungen. Er wurde vom Rettungsdienst deshalb in eine Klinik eingeliefert.

Explosion nur durch die Polizei verhindert

Polizisten hatten Gasgeruch in seiner Wohnung bemerkt. Messungen der alarmierten Feuerwehr ergaben eine erhebliche, mutmaßlich zündfähige Konzentration. Die Bewohner mussten das Haus bis zur Sicherung durch die Feuerwehr verlassen. Verletzt wurde niemand. Nach Belüftung des Gebäudes und Sicherung der Gasflaschen durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten alle Bewohner wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Verletzt wurde nach offiziellen Angaben niemand.

Mutmaßlicher Suizid 

Womöglich wollte sich der Mann bei dem Vorfall am Dienstag selbst umbringen. Er habe nach Verlassen des Hauses sein Auto gegen einen Telegrafenmast gefahren, hieß es. Nach derzeitigen Ermittlungen sei dies absichtlich geschehen, so die Polizei. Nach dem Unfall soll er desorientiert und alkoholisiert gewirkt haben. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht.

Besteht Schuldunfähigkeit?

Die Staatsanwaltschaft hat daher beim Amtsgericht Tübingen die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in der forensischen Abteilung eines Zentrums für Psychiatrie beantragt. Der Beschuldigte wurde nachfolgend noch am Donnerstag dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der den beantragten Unterbringungsbefehl in Vollzug setzte.

Der Tatverdächtige wurde daraufhin am Donnerstag in eine Psychiatrie gebracht. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Das bisherige Ermittlungsergebnis spreche dafür, dass der 79-jährige Deutsche im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt habe, hieß es. (dpa)