Logo
Aktuell Polizeimeldung

Betrüger ergaunert mehrere hundert Euro bei Senioren in Riederich in Neckartenzlingen

Blaulicht
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. Foto: Friso Gentsch/DPA
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle.
Foto: Friso Gentsch/DPA

METZINGEN/RIEDERICH/NECKARTENZLINGEN. Am Samstag in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 15.30 Uhr sind der Polizei zwei vollendete Betrugstaten und zwei Betrugsversuche gemeldet worden. Zunächst suchte der männliche Täter in der Zeit zwischen 10 Uhr und 11 Uhr eine Seniorin und einen Senior in der Siemensstraße in Metzingen auf, gab sich als Mitarbeiter der Pflegekasse aus und behauptete jeweils, dass noch Beiträge offen sind, welche er nun bar kassieren müsse, berichtet die Polizei. In beiden Fällen wurde der Betrugsversuch erkannt und der Mann verließ die Örtlichkeit.

Um 12 Uhr erschien vermutlich der gleiche Täter bei einer Seniorin in der Talstraße in Riederich. Hier gab er sich als Mitarbeiter der Diakonie aus und behauptete, dass noch eine größere Rechnung offenstehen würde. Die Seniorin händigte dem Mann hierauf mehrere hundert Euro aus. Gegen 14 Uhr erschien der Mann bei einer Seniorin am Marktplatz in Neckartenzlingen, gab sich als Mitarbeiter einer Versicherung aus und forderte aufgrund von angeblichen Beitragserhöhungen eine Nachzahlung. Auch hier ergaunerte er sich einen Betrag in Höhe von mehreren hundert Euro.

Der Täter ist 1,70 bis 1,80 Meter groß, schlank, sprach akzentfreies deutsch und trug zumindest teilweise einen Mund-Nasenschutz. Zur Bekleidung liegen unterschiedliche Angaben vor. Es erscheint möglich, dass er sich zwischen den einzelnen Taten auch umgezogen haben könnte. Weitere Geschädigte oder Zeugen werden gebeten, sich mit ihrer örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Hinweise der Polizei: Offenstehende Beträge jedweder Art werden üblicherweise im schriftlichen Mahnverfahren eingefordert. Werden Sie misstrauisch, wenn angeblich offenstehende Beträge bei Ihnen zu Hause in bar erhoben werden sollen. Händigen Sie kein Bargeld aus. Melden Sie entsprechende Sachverhalte unverzüglich der Polizei (pol)