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Aktuell Prozess

Anklage gegen Mann aus Rottenburg wegen Mordes

Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage wegen Raubes und Mordes gegen einen 44-jährigen Mann aus Rottenburg.

Hat das Amtsgericht Reutlingen in einem Betrugsprozess Fehler gemacht? Das Landgericht Tübingen muss derzeit darüber entscheiden
Das Landgericht in Tübingen. Foto: Martin Bernklau
Das Landgericht in Tübingen.
Foto: Martin Bernklau

TÜBINGEN. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat gegen einen 44-jährigen Mann aus Rottenburg Anklage zur Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Tübingen wegen Raubes und Mordes erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen in einem Schreiben mit. Der Mann steht unter dringendem Verdacht, für den gewaltsamen Tod einer 66-jährigen Frau aus Rottenburg am 8. Januar verantwortlich zu sein. 

Der Angeschuldigte war noch am selben Tag unter dringendem Tatverdacht festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt worden. Seitdem befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft. Nach Abschluss der Ermittlungen legt die Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten nunmehr folgendes zu Last.

Beschuldigter war Pfleger der Getöteten

"Der Angeschuldigte war seit Anfang November 2020 als Pfleger im auch von der Geschädigten bewohnten Mehrfamilienhaus in Rottenburg tätig und wohnhaft. Dabei lernte er die Geschädigte kennen und führte zunächst einen freundschaftlichen Kontakt mit ihr. 

Am Abend des 7. Januar 2021 soll sich der Angeschuldigte in der Absicht zur Wohnung der Geschädigten begeben haben, dort unter Einsatz von Gewalt Wertgegenstände zu entwenden. Nach Betreten der Wohnung soll der Angeschuldigte zunächst auf die Geschädigte eingeschlagen und diese gewürgt haben, wodurch diese Schmerzen am Hals und Verletzungen im Gesichtsbereich erlitt. Dies ausnutzend soll der Angeschuldigte Bargeld, ein Mobiltelefon, eine EC-Karte und weitere Wertgegenstände an sich genommen haben. Bei Verlassen der Wohnung soll der Angeschuldigten der Geschädigten mit dem Tod gedroht haben, falls sie die Polizei benachrichtige.

Prozessbeginn am Landgericht Tübingen am 2. Juli

Vermutlich in den frühen Morgenstunden des 8. Januar soll der Angeschuldigte sich dann entschlossen haben, die Geschädigte zu töten, um eine spätere Anzeige durch sie zu verhindern. Hierfür soll er erneut die Wohnung der Geschädigten betreten und die im Bett liegende Geschädigte mit den Händen am Hals gewürgt haben, so dass diese schließlich verstarb."

Das Landgericht Tübingen hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der erste Hauptverhandlungstag ist auf den 2. Juli datiert. (pm)