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Hamburger Polizei verbietet erneut Corona-Demonstration

Ohne Masken, keine Kooperationsbereitschaft bei den Veranstaltern - angesichts der pandemischen Lage hat die Polizei in Hamburg eine geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen nun untersagt.

Coronavirus - Proteste  in Hamburg
Eine für kommenden Samstag gepante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen hat die Polizei in Hamburg verboten. Foto: Reinhardt/dpa
Eine für kommenden Samstag gepante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen hat die Polizei in Hamburg verboten.
Foto: Reinhardt/dpa

HAMBURG. Die Hamburger Polizei hat eine für kommenden Samstag angemeldete Demonstration von 11.000 Corona-Maßnahmen-Gegnern verboten. Als Hauptgrund nannte Polizeisprecher Holger Vehren am Donnerstag den Infektionsschutz.

Der Anmelder, ein Verein, habe die Demo unter das Motto »Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Maßnahmen« gestellt und deutlich gemacht, dass er den Demonstrationszug rund um die Binnenalster ohne Masken abhalten wolle. Er habe sich in Gesprächen auch nicht kooperationsbereit gezeigt, sagte Vehren der Deutschen Presse-Agentur.

Angesichts der pandemischen Lage sei eine Versammlung mit 11.000 Teilnehmern ohne Masken nicht möglich, sagte Vehren. Vor zwei Wochen war bereits eine Großdemonstration von Gegnern der Impf- und Corona-Maßnahmen, zu der bis zu 15.000 Menschen in der Innenstadt erwartet wurden, aus Infektionsschutzgründen verboten worden. Dennoch hatten sich später rund 3000 Menschen größtenteils ohne Masken und Abstand rund um die Kunsthalle versammelt. Als sie sich weigerten, den Platz zu räumen, drängte die Polizei die Demonstranten teils mit körperlicher Gewalt ab; vereinzelt kam es zu Handgreiflichkeiten.

Gegen das Verbot der Demonstration vor zwei Wochen war die Anmelderin beim Verwaltungsgericht mit eine Eilantrag vorgegangen und gescheitert. Eine mögliche Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht blieb aus. Auch der Anmelder der jetzt verbotenen Demo habe angekündigt, den Rechtsweg beschreiten zu wollen, sagte Vehren. Nach Angaben eines Gerichtssprechers lag am Donnerstagmittag aber noch kein entsprechender Antrag der Demo-Anmelder gegen das Verbot beim Verwaltungsgericht vor. (dpa)