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Aktuell Pandemie

Einreise-Testpflicht soll neue Infektionswelle verzögern

Das Ende der Sommerferien naht, viele Urlauber kommen aus aller Welt nach Deutschland heim. Die Regierung bereitet eine Ausweitung von Corona-Tests für Rückkehrer vor - und noch weitere Änderungen.

Autobahn
Die Bundesregierung soll bald über eine Testpflicht für Reiserückkehrer entscheiden. Foto: Peter Steffen/dpa
Die Bundesregierung soll bald über eine Testpflicht für Reiserückkehrer entscheiden. Foto: Peter Steffen/dpa

BERLIN. Die vorgesehene generelle Testpflicht bei Einreisen nach Deutschland soll nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums eine neue raschere Corona-Ausbreitung bremsen.

Es sei notwendig, »die Eintragung zusätzlicher Infektionen einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten, um in dieser Zeit weiter die Impfquoten steigern zu können«, heißt es in einem Verordnungsentwurf aus dem Ministerium, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. »Die nach aktuellen Prognosen zu erwartende nächste Welle an hohen Infektionszahlen soll möglichst weit nach hinten verzögert werden.«

Der Referentenentwurf mit Stand von Mittwochabend wurde nach dpa-Informationen mit anderen Ressorts vorabgestimmt, darüber soll nun noch weiter beraten werden. Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten der Verordnung an diesem Sonntag (1. August) vor. Die Bundesregierung hatte den Starttermin der Neuregelung aber zuletzt offen gelassen und auf noch nötige interne Abstimmungen verwiesen.

Grundsätzlich sollen laut dem Entwurf künftig alle Einreisenden ab sechs Jahren über einen negativen Testnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen - egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll immer ein Testnachweis nötig sein - Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen.

Nachweis bei Einreise mitführen

Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei »stichprobenhaften« Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein. Reist man mit einem »Beförderer« wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen - so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.

Sonderregelungen sieht der Entwurf unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vor. Für sie soll die Testpflicht nur bei einer Einreise aus Risikogebieten mit hohen Infektionszahlen gelten. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein und nicht bei jeder Einreise.

Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung von Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die bisherige Stufe eines »einfachen« Risikogebiets soll entfallen. Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten, ein Indiz dafür sei ein Niveau von deutlich mehr als 100 gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Zehn Tage Quarantäne

Vorgesehen ist für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene bei der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne gehen müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Testnachweis beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sollen weiter 14 Tage Quarantäne nötig sein.

Vorgesehen war, dass der Entwurf im Umlaufverfahren zwischen den Ministerien weiter abgestimmt und beschlossen werden sollte. Dies könnte bis zu diesem Freitag geschehen. (dpa)