REUTLINGEN. Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Subventionsbetrug erhoben hatte, wurde ein 64-jähriger Diplomingenieur aus dem Raum Reutlingen jetzt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie Einziehung von Taterträgen in Höhe von 7990 Euro verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gehen in Berufung.
Bereits im Mai 2024 hatte der Prozess vor dem Amtsgericht Reutlingen gegen einen 64-jährigen Diplomingenieur und seine 95-jährige Mutter aus dem Raum Reutlingen begonnen. Beiden wurde vorgeworfen, unrechtmäßig Coronahilfen von zusammen fast 17.000 Euro kassiert zu haben, ohne dass überhaupt eine Geschäftstätigkeit vorlag. Es habe deshalb laut Staatsanwaltschaft in der Zeit der Pandemie auch keine finanziellen Ausfälle geben können, die eine Entschädigung rechtfertigten.
Im Gerichtssaal
Richterin: Dr. Selina Domhan, Staatsanwalt: Elmar Jung, Verteidiger: Joachim Bonin
Nach mehreren Verhandlungstagen, bei denen eine lange Reihe von Zeugen vernommen wurden, wurde jetzt das Urteil gesprochen, wie der Direktor des Amtsgerichts Dr. Christian Wollmann mitteilt. Der Angeklagte, der angegeben hatte, als freiberuflicher Berater im Maschinenbau- und Kfz-Bereich beschäftigt zu sein, erhielt wegen Subventionsbetrugs eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Angeordnet wurde außerdem die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 7.990 Euro. Als Geschäftsführer des Betriebs seiner Mutter, für den ebenfalls Coronahilfe beantragt worden war, wurde er freigesprochen.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Während Verteidiger Joachim Bonin einen Freispruch gefordert hatte, hatte Staatsanwalt Elmar Jung eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Werteinziehung in Höhe von 16.990 Euro beantragt. (GEA)