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Corona-Quarantäne könnte für Ungeimpfte teuer werden

Wer sich gegen Corona impfen lassen möchte, kann dies tun: Die Zeit des Impfstoffmangels ist in Deutschland vorbei. In Bayern könnte der freiwilige Verzicht auf die Impfung im Quarantänefall künftig die Brieftasche belasten.

»Ohne Terminvereinbarung«
Wer freiwillig ohne Impfung bleibt, muss im Fall einer Quarantäne zunehmend auf Lohnfortzahlung verzichten. Foto: Wüstneck/dpa
Wer freiwillig ohne Impfung bleibt, muss im Fall einer Quarantäne zunehmend auf Lohnfortzahlung verzichten.
Foto: Wüstneck/dpa

MÜNCHEN. Ungeimpfte sollen aus Sicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung haben, wenn sie in Quarantäne müssen.

»Wenn die Impfung zumutbar ist und nicht gesundheitliche Gründe dagegen sprechen, dann gibt es irgendwann auch keinen Grund mehr, dass diese Verdienstausfallsentschädigung letztlich vom Steuerzahler wieder gezahlt wird«, sagte er am Donnerstagabend in der Sendung »Maybrit Illner« im ZDF. In Bayern seien das insgesamt bislang schon 83 Millionen Euro gewesen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz sei das derzeit rechtlich schon möglich, betonte er. Nicht nur in Bayern wird darüber diskutiert, Nicht-Geimpften Verdienstausfälle, nicht mehr vom Staat aus auszugleichen, die wegen Quarantäne entstehen.

Wenn jemand sich nicht gegen eine Corona-Infektion impfen lassen wolle, dürfe das »nicht zulasten der Gesellschaft gehen«, sagte Holetschek im ZDF. »Wir müssen einfach auch konsequent sein.«

Baden-Württemberg hatte dies bereits angekündigt - und laut Gesundheitsministerium sei davon auszugehen, dass bis 15. September jeder eine Impfmöglichkeit gehabt haben werde.

Ab Oktober keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung

Wer in Rheinland-Pfalz nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Zur Begründung teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Donnerstag mit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, »dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben«.

Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Dies sei aber nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können, erklärte die Sprecherin.

Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich gegen eine weitere Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Fall einer Quarantäne ausgesprochen. »Auch die Frage müssen wir mal entscheiden, wollen wir ungeimpften Leuten, wenn sie in Quarantäne gehen, weiterhin die Lohnfortzahlung geben - ja oder nein?«, sagte Laumann am Donnerstag im Landtag in Düsseldorf. Diese Frage müsse er in den nächsten Tagen prüfen und entscheiden.

Die Freiheit, sich nicht impfen zu lassen

»Ich bin dafür, dass wir sie ihnen nicht mehr geben, damit völlig klar ist, wenn ich mir die Freiheit rausnehme, mich nicht impfen zu lassen - wobei nach allen Erkenntnissen das Impfen die einzige Möglichkeit ist, diese Pandemie in den Griff zu kriegen - dann muss ich für die Konsequenzen, die daraus entstehen, auch in vollem Umfang persönlich einstehen«, so der NRW-Gesundheitsminister.

Im Gesetz stehe klar, wenn eine Quarantäne etwa durch Impfen vermieden werden könne, bestehe kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, erläuterte Laumann. Die Quarantäne könne nach seiner Auffassung keine gesamtstaatliche Aufgabe auf Dauer bleiben, sagte der CDU-Politiker. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurden in NRW bislang 120 Millionen Euro für Lohnfortzahlungen in Zusammenhang mit Quarantäne ausgegeben. (dpa)