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Wirtschaftsministerium will Corona-Hilfen vereinfachen

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Verbände hatten jüngst kritisiert, dass es Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Novemberhilfen gegeben hatte. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Verbände hatten jüngst kritisiert, dass es Verzögerungen bei der Auszahlung der Corona-Novemberhilfen gegeben hatte. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

BERLIN. Nach Kritik an schleppenden Hilfen für Unternehmen mit Einbußen durch Corona-Beschränkungen strebt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einfachere Bedingungen an.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur schlägt sein Ministerium Änderungen bei der Überbrückungshilfe III vor. So sollen Firmen eine Förderung für jeden Monat erhalten können, in dem sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können - weitere Nachweise sollen entfallen, wie zuerst »Der Spiegel« (Sonntag) berichtete.

Damit Unterstützung schnell bei Firmen ankommt, soll die maximale Höhe von Abschlagszahlungen auf insgesamt 150.000 Euro angehoben werden - dies sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. In den Katalog erstattungsfähiger Fixkosten sollen außerdem Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren aufgenommen werden. Die Vorschläge werden nach dpa-Informationen nun zunächst in der Bundesregierung, vor allem mit dem Finanzministerium, abgestimmt.

Verbände hatten kritisiert, dass es Verzögerungen bei der Auszahlung der Novemberhilfen gegeben hatte. Die Auszahlung über die Länder begann erst am vergangenen Dienstag. Zum anderen gibt es Kritik an Bedingungen für die Überbrückungshilfen. Laut dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums sollen die geänderten Überbrückungshilfen III rückwirkend vom vergangenen November bis Juni 2021 laufen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte erst kürzlich der dpa gesagt: »Wir haben die Mittel, die nötig sind, und wir werden sie auch einsetzen. Darauf kann jeder und jede in der deutschen Wirtschaft vertrauen.« Mit der November- und Dezemberhilfe sollen Firmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen entschädigt werden, die von Schließungen betroffen sind. Bei der Überbrückungshilfe III werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet. Unternehmen können Abschlagszahlungen bis zu 50.000 Euro bekommen. (dpa)