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Heil will Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bis März 2022

Wegen Corona ist die deutsche Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal heftig eingebrochen. Doch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt blieben wegen des Kurzarbeitergeldes bislang moderat - und das soll auch weiterhin so bleiben.

Bundesarbeitsminister Heil
Arbeitsminister Hubertus Heil will die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 verlängern. Foto: Michael Kappeler/dpa
Arbeitsminister Hubertus Heil will die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 verlängern. Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN. Das Bundesarbeitsministerium schlägt nach einem Medienbericht vor, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 zu verlängern.

Das Ressort von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe vor dem Koalitionsausschuss am Dienstag ein entsprechendes Modell entwickelt, meldet die »Bild am Sonntag« unter Berufung auf ein vertrauliches Konzept.

Beim Treffen der Koalitionsspitzen am 25. August wollen Union und SPD voraussichtlich auch darüber beraten, die Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu verlängern - von 12 auf 24 Monate. Im Gespräch ist, damit eine Qualifizierung der Beschäftigten zu verbinden.

Wie die »Bild am Sonntag« unter Berufung auf das ihr vorliegende Papier meldet, soll das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise bis März 2022 ausgezahlt werden. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes solle bis dahin fortgesetzt werden. Den Arbeitgebern sollten die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 nur noch zu 50 Prozent - es sei denn, die Unternehmen bildeten Kurzarbeiter weiter. In diesem Fall solle der Staat die Beiträge bis März 2022 komplett übernehmen, heißt es in dem Bericht.

Der Wirtschaftsforscher Michael Hüther sieht unterdessen keinen Entscheidungsdruck. »Man muss das Pulver auch mal trocken halten«, sagte Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), der »Rheinischen Post« (Montag). Schließlich gelte die aktuelle Regelung noch bis Ende März 2021.

Hüther verwies auf die sich erholende Konjunktur. »Die Nutzung des Kurzarbeitergeldes geht nun aber zurück, die Konjunkturindikatoren zeigen eine weitere Erholung an«, sagte er. »Damit wird die Lage der Betriebe immer differenzierter. Umso weniger sind Breitbandanwendungen passend, die zusätzlich bis zu zehn Milliarden Euro kosten.« Sinnvoller seien Eigenkapitalhilfen und ein unbegrenzter Verlustrücktrag.

Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent. Die Bundesregierung hatte in der Corona-Krise aber beschlossen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Monat wird es nun auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums äußerte sich am Sonntag auf Nachfrage nicht zu den im Bericht genannten Einzelheiten. »Die Gespräche dazu laufen.« Sie verwies darauf, dass sich Heil zuletzt wiederholt für eine Verlängerung der Kurzarbeitsregeln ausgesprochen habe. (dpa)