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Für Urlaubsrückkehrer wird die Einreise nach Deutschland jetzt leichter

Auf einem Smartphone der QR-Code eines Impfstatus sichtbar. Foto: Thomas Banneyer/dpa
Auf einem Smartphone der QR-Code eines Impfstatus sichtbar.
Foto: Thomas Banneyer/dpa

BERLIN/STUTTGART. Für Urlaubsrückkehrer aus dem Ausland wird die Einreise nach Deutschland leichter. Von diesem Donnerstag an sollen vorerst keine Staaten mehr als Hochrisikogebiete mit weitergehenden Auflagen wie Quarantänepflichten bei der Einreise ausgewiesen sein, wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte. Hintergrund sind auch ab Donnerstag greifende Änderungen der Einreiseverordnung. Als Hochrisikogebiete sollen demnach künftig nur noch Gebiete eingestuft werden, in denen Varianten mit »besorgniserregenderen Eigenschaften« grassieren als die hierzulande dominierende Omikron-Variante.

Das Bundesgesundheitsministerium betonte am Mittwoch, dass für alle Einreisen nach Deutschland aber weiterhin die 3G-Regel gelte: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test haben. Diese Nachweispflicht gilt künftig ab dem Alter von zwölf statt ab sechs Jahren, wie die neue Einreiseverordnung vorsieht. Das RKI weist auf seiner Internetseite außerdem darauf hin, dass sich die Einstufung von Risikogebieten weiterhin kurzfristig ändern könne. Bis Mittwoch standen rund 60 Staaten auf der RKI-Liste. Sie sollen ab Donnerstag, 0.00 Uhr, nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten.

Generell gilt für Einreisende: Wer aus Hochrisikogebieten kommt und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach Einreise mit einem negativen Test daraus befreien. Für Familien mit Kindern gelten nach der neuen Verordnung künftig Erleichterungen: Kinder unter zwölf Jahren sollen sich bei Rückkehr direkt aus der Quarantäne frei testen können, für Kinder unter sechs soll sie für diese Gebiete entfallen.

Laut Ministerium gilt der Wegfall einer Absonderung für Kinder unter sechs Jahren aber nicht bei Rückkehr aus »Virusvariantengebieten«. So können weiterhin Länder eingestuft werden, in denen Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten - etwa mit weitreichender Umgehung des Impfschutzes. Laut RKI-Liste gelten vorerst aber auch keine Länder als Virusvariantengebiete. (dpa)