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Aktuell Urheberrecht

Warum das Leistungsschutzrecht keine Zensur des Internets ist

In der kommenden Woche geht es um das große Ganze. Das Europaparlament stimmt über die Novelle des Urheberrechts ab. Valdo Lehari, Verleger des Reutlinger General-Anzeigers, zeigt sich überzeugt von der Verabschiedung der Novelle.

Valdo Lehari, Verleger des Reutlinger General-Anzeigers, ist ein Vorkämpfer für das Leistungsschutzrecht. FOTO: DPA
Valdo Lehari, Verleger des Reutlinger General-Anzeigers, ist ein Vorkämpfer für das Leistungsschutzrecht. FOTO: DPA
Valdo Lehari, Verleger des Reutlinger General-Anzeigers, ist ein Vorkämpfer für das Leistungsschutzrecht. FOTO: DPA

REUTLINGEN. Die geplante Reform des EU-Urheberrechts führt nach Überzeugung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) nicht zu einer Zensur im Internet. »Eine Zensur oder Einschränkung der Meinungsfreiheit wird es nicht geben. Wir wären sonst die ersten, die Alarm schlagen würden«, sagte der Vizepräsident des Verbandes, Valdo Lehari, im Interview mit dem »Reutlinger General-Anzeiger« (Samstag). »Alles andere als eine Verabschiedung der Novelle wäre ein Schlag ins Gesicht der Kreativschaffenden in Europa, würde kleine und mittlere Presseverlage in ihrer Existenz langfristig bedrohen.«

Lehari warnt eindringlich davor, die Entscheidung zu verschieben oder die Richtlinie zu ändern. »Jetzt noch ändern heißt scheitern. Es ist dann nicht mehr möglich, dass vor den Wahlen noch eine Einigung erfolgt«, so Lehari in dem Gespräch weiter.

In Artikel 11 der Novelle geht es um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Demnach dürfen Suchmaschinen wie Google nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen anzeigen. »Es muss Schluss sein mit digitalem Diebstahl hochwertiger journalistischer Angebote«, betonte Lehari.

Der besonders umstrittene Artikel 13 verpflichtet die kommerziellen Internetplattformen, Inhalte vor dem Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Kritiker befürchten, dass Plattformen wie Youtube diese Anforderung über sogenannte Upload-Filter lösen werden. Dies schränke den freien Zugang zu Informationen im Internet ein. Dagegen betonte Lehari: »Ziel ist, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Lizenz nicht hochgeladen werden. Wenn die großen Plattformen entsprechende Lizenzen vereinbaren, dann erledigt sich ein großer Teil der Sorgen.«

Lehari ist Verleger des »Reutlinger General-Anzeigers« und auch Vizepräsident des Europäischen Zeitungsverlegerverbandes (ENPA). (GEA)

Das komplette Interview lesen Sie am Samstag, 23. März, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.