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Merkel will längeren Lockdown: Diese Verschärfungen sind geplant

Heute beraten Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Die Beschlussvorlage der Bunderegierung liegt dem GEA vor. Was verschärft werden soll.

Lockdown
»Frau Merkel schickt uns in die Verlängerung! Durchhalten ist angesagt!« steht auf einer mit Kreide beschriebenen Tafel neben einem geschlossenen Geschäft im hessischen Friedberg. Foto: Frank Rumpenhorst
»Frau Merkel schickt uns in die Verlängerung! Durchhalten ist angesagt!« steht auf einer mit Kreide beschriebenen Tafel neben einem geschlossenen Geschäft im hessischen Friedberg.
Foto: Frank Rumpenhorst

REUTLINGEN. Seit Wochen befindet sich Deutschland im Lockdown. Lockerungen sind weiter nicht in Sicht, obwohl die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Vergleich zu Dezember wieder gesunken ist. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten beraten heute um 14 Uhr über weitere Schritte zur Eindämmung der Pandemie. Offensichtlich plant die Regierung eine deutliche Verschärfung des Lockdowns, wie aus einer Beschlussvorlage des Bundes hervorgeht. Die dort aufgeführten Maßnahmen sind noch keine richtigen Beschlüsse, sondern Vorschläge, die zunächst noch mit den Länderchefs besprochen werden müssen. Der Entwurf enthält insgesamt 15 Punkte, das sind die wichtigsten:

Lockdown bis 15. Februar

Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen. Die entsprechenden Landesverordnungen am 21. Januar in Kraft gesetzt werden. Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 15. Februar 2021 gelten.

Zahl der Kontakte konstant halten

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder bitten alle Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsriskos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.

Coronavirus

Entwicklung der Neuinfektionen

Gesamt:
Stand:
Datenquelle: Landesgesundheitsamt/Landratsämter

FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von Masken der Standards KN95 oder FFP2 konkretisiert. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.

Fahrgastaufkommen im ÖPNV reduzieren

Das Fahrgastaufkommen im ÖPNV soll ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigen, sodass in der Regel Abstände gewahrt werden können. Dieses Ziel soll durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten, die Entzerrung des Pendleraufkommens in den Stoßzeiten und wo möglich und nötig durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel sowie durch die Reduzierung des Präsenzbetriebes in Bildungseinrichtungen erreicht werden.

Schulen und Kitas bleiben bis 15. Februar geschlossen

Es gibt ernst zu nehmende Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlich verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist. Daher werden bis 15. Februar die Schulen grundsätzlich geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Die Familien- und die Kultusministerkonferenz werden gebeten, sich für die Zeit ab dem Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 darauf vorzubereiten, Kindertagesstätten wieder zu öffnen, Wechselunterricht unter Einhaltung von Abstandsregeln in den Grundschulen vorzusehen und in weiterführenden Jahrgängen weiterhin Distanzunterricht zu planen.

Coronavirus

Infizierte, Geheilte und Todesfälle

Gesamt:
Stand:

Anzahl Infizierte absolut

Datenquelle: Landesgesundheitsamt/Landratsämter
Karte: © GeoBasis-DE / BKG 2019

Verpflichtende Tests von Alten- und Pflegeheim-Personal

Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend haben Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative gestartet, um kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.

Gesang in Gottesdiensten untersagt

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.

Arbeitgeber sollen Homeoffice ermöglichen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen. Arbeitnehmer werden aufgefordert das Angebot zu nutzen. Darüber hinaus sind die Betriebe in Deutschland aufgefordert, dort wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, den Arbeitnehmern medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen. Außerdem werden Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo möglich so einzusetzen.

Lokale Verschärfungen bei Überschreitung von 50er-Inzidenz

In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz bis zum 15. Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder nunmehr auch unterhalb einer Inzidenz von 200 solange und so umfangreich weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen und/oder die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort, dass eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

Mehr Personal für Gesundheitsämter

Voraussetzung für den Beginn einer Öffnungsstrategie ist jedoch die wiedererlangte Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch eine vollständige Kontaktnachverfolgung. Deshalb ist es erforderlich, die Gesundheitsämter jetzt organisatorisch und personell in die Lage zu versetzen, dies leisten zu können. Deshalb werden die Länder wo notwendig die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.

Überbrückungshilfe III wird verbessert

Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird nochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein. Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen. (GEA)