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Bundesrat beschließt Corona-Regeln für Herbst und Winter

Kurz vor Beginn des Herbstes steigen die Corona-Zahlen erneut - eine neue Herbstwelle wird befürchtet. In dieser Situation hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für Gegenmaßnahmen.

Corona
Masken schützen, doch die Infektionszahlen sind offenbar wieder auf dem Vormarsch. Foto: Bernd Weißbrod
Masken schützen, doch die Infektionszahlen sind offenbar wieder auf dem Vormarsch.
Foto: Bernd Weißbrod

BERLIN. In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen hat. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land »gut vorbereitet«, sagte Lauterbach.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Länder können weitere Vorgaben machen

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

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Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

Vorerst keine Maskenpflicht in Restaurants und Geschäften

Baden-Württemberg will trotz des zunehmend kälteren Wetters die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie vorerst nicht verschärfen. Es sei vorgesehen, dass die derzeit im Land geltenden Regelungen auch ab 1. Oktober beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst würden, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. »Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich.« Für die Menschen im Land ändere sich deshalb wenig.(dpa)