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Karlsruhe knipst Wahlcomputer aus

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz der seit zehn Jahren in Deutschland verwendeten Wahlcomputer gestoppt. Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in einem Urteil vom Dienstag. Der Bürger müsse ohne Computerkenntnisse die wesentlichen Schritte seiner Wahlhandlung überprüfen können, entschied das Karlsruher Gericht. Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig. Bei den Wahlen im laufenden Jahr wird aller Voraussicht nach wieder mit Papier und Kugelschreiber gewählt.

Einsatz in Deutschland nicht mehr zulässig: Ein Wahlcomputer des Typs »Nedap ESD2«. ARCHIVFOTO: DPA
Einsatz in Deutschland nicht mehr zulässig: Ein Wahlcomputer des Typs »Nedap ESD2«. ARCHIVFOTO: DPA
Einsatz in Deutschland nicht mehr zulässig: Ein Wahlcomputer des Typs »Nedap ESD2«. ARCHIVFOTO: DPA

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