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So steht es um das drohende Geisterspiel des SSV Reutlingen

Fußball-Oberligist SSV Reutlingen hat fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Sportsgerichts eingelegt, dass ein Geisterspiel am 7. März gegen den 1. FC Rielasingen-Arlen vorsieht. Doch seitdem hat der Verein vom Verband nichts mehr gehört.

Das Kreuzeichestadion
Das Kreuzeichestadion. Foto: GEA
Das Kreuzeichestadion.
Foto: GEA

REUTLINGEN. Am 20. Dezember wurde der SSV Reutlingen vom Oberliga-Sportgericht zu einem Heimspiel ohne Zuschauer verurteilt. Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 1 000 Euro bezahlen. Dagegen hat der Verein fristgerecht bis zum 30. Dezember Berufung eingelegt, doch bislang keine Antwort erhalten. »Der WFV hat auf unsere Berufung noch nicht reagiert«, sagt der SSV-Fußball-Vorsitzende Theo Faßnacht, »wir wissen noch nicht, wie es weitergeht«. Auf GEA-Anfrage lässt der WFV wissen, dass derzeit eine mündliche Verhandlung am Sportgericht geprüft werde. Zum Zeitpunkt einer möglichen Entscheidung machte der WFV keine Angaben.

Was war passiert? Beim hitzigen Oberliga-Derby am 3. November zwischen dem SSV Reutlingen und den Stuttgarter Kickers (2:2) wurde im Kickers-Block Pyrotechnik gezündet. Alfons Bietz, Vorstandsmitglied des SSV und in den Heimspielen für die Sicherheit zuständig, berichtete damals von Gäste-Fans, die einen der rund 50 Ordner einer Security-Firma, die der Verein engagiert hatte, tätlich angegriffen hatten. Im anschließenden Tumult waren weitere Ultras mit Pyrotechnik ins Stadion gelangt. Weil der SSV als Heimverein für die Sicherheit im Stadion zuständig ist und als Wiederholungstäter gilt, wurde er vom Sportgericht hart bestraft. (GEA)