REUTLINGEN. Die Tat war »eine klassische, böse, gewalttätige Vergewaltigung«, führte Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher in ihrem Schlussplädoyer aus. Der Angeklagte gestand, sein Opfer unter Todesdrohungen und mit Gewaltanwendung zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Der Täter, ein 54-jähriger gebürtiger Iraker, lebte damals in Reutlingen. Der Geschädigten begegnete er am späten Abend des 15. Juli 1998. Die junge Frau, damals drogenabhängig und stark abgemagert, bettelte ihn an, woraufhin der Mann versprach, ihr bei sich zu Hause etwas zu essen zu machen. Dazu kam es nicht, wohl aber zu einer Vergewaltigung.
Noch in derselben Nacht erstattete die Frau Anzeige, ihr Peiniger wurde vorübergehend festgenommen. Allerdings gelang es ihm, sich vor einer Verhandlung ins Ausland abzusetzen. Mit einer Verhaftung hatte er inzwischen nach eigenen Worten nicht mehr gerechnet.
Das Reutlinger Schöffengericht blieb mit seinem Strafmaß – zwei Jahre, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung – unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. (GEA)
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