REUTLINGEN/TÜBINGEN. Am nächsten Verhandlungstag – er ist für den 27. Januar geplant – könnte die 3. Große Jugendkammer des Tübinger Landgerichts, wenn es keine weiteren Überraschungen gibt, die Beweisaufnahme abschließen. »Wir könnten dann plädieren«, meinte der Vorsitzende Richter Armin Ernst.
Heute verlas das Gericht die polizeiliche Aussage eines der beiden jungen Mädchen – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Öffentlich hingegen: die Verlesung der Aussage des Vaters des Angeklagten. Der hatte krankheitshalber nicht nach Tübingen kommen können und war deshalb in Thüringen von einem Polizeibeamten vernommen worden.
Der Vater, in dessen Haus sich der Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft an der minderjährigen Tochter einer Verwandten vergangen haben soll, versucht offenbar, seinen Sohn zu entlasten. »In meinem Haus ist definitiv nichts passiert. Das kann alles nicht stimmen«, behauptet er. Er habe keinen Zweifel daran, dass sein Sohn unschuldig sei. Das Mädchen sei an fraglichem Tag nämlich gar nicht da gewesen. (GEA)