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Trunkenheitsfahrt eines Reutlingers: Milde Strafe nach Geständnis

Am Amtsgericht Reutlingen wurde heute Vormittag über einen 61-jährigen Mann aus Pfullingen verhandelt. FOTO: PIETH
Das Amtsgericht Reutlingen von außen fotografiert. FOTO: PIETH
Das Amtsgericht Reutlingen von außen fotografiert. FOTO: PIETH

REUTLINGEN. Darf die Polizei das? Unausgesprochen stand genau diese Frage am Mittwoch im Mittelpunkt eines ungewöhnlichen Prozesses am Amtsgericht Reutlingen. Es ging um eine mutmaßliche Trunkenheitsfahrt mit Unfall und Fahrerflucht - und um Grundsätzliches. Hintergrund war auch die Ausdeutung eines Verfassungsgerichtsurteils zur Beweisverwertung.

Amtsrichter Toni Böhme, promovierter Jurist, hatte einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht unterzeichnet und statt dessen eine öffentliche Hauptverhandlung gegen einen 53-jährigen Reutlinger anberaumt. Sechs Zeugen waren geladen, fünf Polizisten und die Lebensgefährtin des Mannes. Sie hatte, so sagte sie später aus, einen »absoluten Horror« erlebt, als sie sich nichtsahnend in tiefster Nacht mitten im Schlafzimmer plötzlich mehreren Polizisten, Notarzt und Sanitäter und wohl auch Feuerwehrleuten gegenübersah, die zuvor die Haustür aufgebrochen hatten.

Obwohl der Polizeieinsatz für rechtswidrig befunden wurde, sah der Richter die Grenze zur Willkür noch nicht überschritten, die eine Beweisverwertung des Alkoholtests total verboten hätte. Diese Umstände, und dass der Angeklagte den Unfall auf der B27, bei dem er Schilder und Pfosten flachgelegt hatte, am Ende eingestand und mit Sekundenschlaf samt »zwei Bier bei einem Geschäftsessen« in Stuttgart begründete, hielt ihm das Urteil zugute. Erst nach der Heimkehr mit dem schwer beschädigten Auto habe er sich reichlich feinen Whiskey genehmigt. Danach habe er sich schlafen gelegt. Er bekam 40 Tagessätze aufgebrummt und erhält seinen im Winter entzogenen Führerschein frühestens in drei Monaten wieder zurück. (GEA)

Den ganzen Artikel lesen Sie am morgigen Freitag, 10. Juli, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger Generalanzeigers.