REUTLINGEN-DEGERSCHLACHT. Von Freitag, 5. Februaran gilt in der Leopoldstraße zwischen Kirchentellinsfurter Straße und Leiblstraße aus Lärmschutzgründen ganztägig Tempo 30. Grund dafür ist das hohe Verkehrsaufkommen, das zu einer hohen Lärmbelastung an den straßennahen Wohngebäuden führt. Der Lärmpegel an den Gebäuden reduziert sich durch die Maßnahme um rund 2,5 dB(A) und verbessert somit die Situation für die Anwohner. Fußgänger und Radfahrer profitieren ebenfalls von der Geschwindigkeitsbegrenzung: Für sie wird das Überqueren der Straße beziehungsweise das Fahren auf der Straße sicherer.
Gegen diese Maßnahme wurde eine Online-Petition beim Landtag eingereicht. Nachdem diese vom Petitionsausschuss des Landtags zurückgewiesen und dem Vorgehen der Stadt Reutlingen recht gegeben wurde, kann das Tempolimit nun realisiert werden. Das Amt für öffentliche Ordnung wird verstärkt überwachen, ob die zulässige Geschwindigkeit eingehalten wird. (dpa)