REUTLINGEN. Seit Einführung der Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse fünf verzeichnen Kinderärzte im Land viele Anfragen wegen Attesten, die Schüler davon befreien würden. »Allein am Montag hatte ich fünf Eltern mit diesem Wunsch in meiner Praxis oder am Telefon«, sagte Till Reckert, Sprecher des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Die meisten Ärzte stellten solche Atteste aber nur sehr zurückhaltend aus, sagte der Ärztevertreter.
Aus kinder- und jugendärztlicher Sicht könnten Masken auch im Unterricht auf weiterführenden Schulen das Infektionsgeschehen möglicherweise bremsen, sagte Reckert, der in Reutlingen praktiziert. Reckert plädierte dafür, eine geeignete Maske gelassen zu tragen, solange die Maskenpflicht verfügt sei. »Manche Schüler, aber auch Lehrer geben an, unter Kopfschmerzen, Schwindel, geminderter Leistungsfähigkeit, Beengung, vielleicht auch Atemnot unter einer Maske zu leiden, wenn sie diese lange tragen müssen. Alle diese Symptome verschlechtern sich bei Angst und Stress.«
Laut Reckert sollte man gut im Blick behalten, wo es wirklich zu Ausbrüchen mit mehreren Ansteckungen auch der Kinder untereinander kommt. Nach bisheriger Kenntnis sei dies in Grundschulen und vor allem in Kindergärten viel weniger der Fall als an weiterführenden Schulen. »Falls sich dies weiter bestätigt, wären wir dagegen, eine Maskenpflicht auch auf die Grundschulen auszudehnen, da hier die Verhältnismäßigkeit eine ganz andere wäre.« (dpa)