Logo
Aktuell Stadtkreis

Quittung für den Landtag: Reutlingen wird klagen

Am Vormittag hatte der Stuttgarter Landtag den Reutlinger Antrag auf Stadtkreisgründung mehrheitlich abgelehnt. Schon am Abend präsentierte der Gemeinderat dem Parlament die Quittung: Mit einer Dreiviertelmehrheit beschloss das Gremium, schnellstmöglich eine Verfassungsbeschwerde dagegen einzureichen.

Das Reutlinger Rathaus.
Das Reutlinger Rathaus. Foto: Markus Niethammer
Das Reutlinger Rathaus.
Foto: Markus Niethammer

REUTLINGEN. »Wir befinden uns in der falschen Struktur in diesem Land«, resümierte Oberbürgermeisterin Barbara Bosch am Abend im Gemeinderat, und dabei gehe es »um das Wohl der Stadt«. Der Landtag, dem die Entscheidung über die beantragte Stadtkreisgründung oblag, habe nach dreieinhalb Jahren Verfahrensdauer versucht, Reutlingen »mit dürren Worten abzuspeisen«. Zwar sei immer wieder gesagt worden, dass man den Antrag, seine Vor- und Nachteile für Stadt und Landkreis, »sorgfältig abgewogen habe« – eine inhaltliche Begründung aber nicht geliefert worden.

Nachdem Bosch bereits nach der Landtagsentscheidung gesagt hatte, dass alles für eine Verfassungsbeschwerde beim Verfasssungsgerichtshof Baden-Württemberg spreche, machte der Gemeinderat am Abend Nägel mit Köpfen und griff einen Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses auf. Der hatte zuvor nicht öffentlich getagt und mehrheitlich empfohlen, dass die Stadt die Beschwerde schnellstmöglich einreichen solle.

29 Stadträte einschließlich OB Bosch folgten der Beschlussempfehlung, 10 stimmten dagegen, Holger Bergmann (Grüne) enthielt sich. Konsens war quer durch alle Fraktionen, dass dennoch parallel dazu der vom Landtag angeregte moderierte Dialog zwischen Stadt und Landkreis begonnen werden soll, um »gemeinsam Möglichkeiten der Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit und der Aufgabenerfüllung herauszuarbeiten«, wie es im verabschiedeten Entschließungsantrag heißt. Die Befürworter der Klage bezweifelten, dass diese Gespräche ohne den entsprechenden Druck zu Vorteilen für die Stadt führen würden. (GEA)