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Papierakte hat am Sozialgericht Reutlingen ausgedient

In Reutlingen wurde die elektronische Akte eingeführt. Wegen der Arbeitsumstellung kann es in der Anfangszeit zu Verzögerungen kommen

Die Papierakten werden nach und nach aus den Sälen des Reutlinger Sozialgerichts verschwinden.FOTO: DPA
Die Papierakten werden nach und nach aus den Sälen des Reutlinger Sozialgerichts verschwinden.FOTO: DPA Foto: dpa
Die Papierakten werden nach und nach aus den Sälen des Reutlinger Sozialgerichts verschwinden.FOTO: DPA
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REUTLINGEN. Am vergangenen Dienstag hat am Sozialgericht Reutlingen eine neue Ära begonnen: Zum Stichtag 15. Oktober wurde die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Die seit Jahrhunderten verwendeten Papierakten werden nach und nach verschwinden, denn ab jetzt können sämtliche neu eingehende Verfahren in elektronischer Form gespeichert werden. Das Sozialgericht weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass dieser Umbruch zu erheblichen Veränderungen führt.

Rechtsanwälte können derzeit zwar weiterhin Klagen in Papierform erheben, die am Sozialgericht Reutlingen dann aber eingescannt und in elektronischer Form der Akte zugeführt werden. Viele Anwälte nutzen aber schon jetzt die Möglichkeit, mit dem Gericht auf elektronischem Weg zu kommunizieren. Ab dem 1. Januar 2022 sind am Sozialgericht Reutlingen alle Rechtsanwälte und Behörden verpflichtet, ihre Schriftsätze elektronisch einzureichen.

Für die Bürger, die nicht anwaltlich vertreten sind (sogenannte Naturparteien), ändert sich zunächst nichts. Sie können Klagen und Schriftsätze weiterhin in Papierform senden oder persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts abgeben. Diese werden dann eingescannt. Aber auch Naturparteien können auf elektronischem Weg mit dem Gericht in Kontakt treten. »Dafür ist allerdings zwingend eine Zustellungsform zu wählen, die den Absender eindeutig und nachweisbar ausweist«, informiert das Sozialgericht. Möglich sei beispielsweise die Übermittlung mit einer absenderbestätigten De-Mail. Die einfache E-Mail sei weiterhin nicht ausreichend, um mit dem Reutlinger Sozialgericht zu kommunizieren.

Auch die Akteneinsicht für die am Verfahren beteiligten Parteien wird sich grundsätzlich ändern. Wurde bisher die Gerichtsakte den Beteiligten übersandt, steht jetzt ein bundesweites Akteneinsichtsportal zur Verfügung, auf welchem sich Kläger und Beklagte mit einer vom Gericht übermittelten Safe-ID anmelden und in die jeweilige Akte Einsicht nehmen können.

Das Sozialgericht Reutlingen ist nach dem Sozialgericht Karlsruhe erst das zweite in Baden-Württemberg, bei dem die elektronische Gerichtsakte eingeführt wird. Bis Mitte 2020 ist geplant, dass die gesamte Sozialgerichtsbarkeit im Land über die elektronische Akte verfügt.

Die Arbeit mit der elektronischen Akte sei für die Gerichtsangestellten sowie für die Richter eine große Veränderung und führe zwangsläufig zu einer Arbeitsumstellung, heißt es in der Pressemitteilung. Dass es trotz Schulungen im Umgang mit der elektronischen Akte in der Anfangszeit der Umstellung zu gewissen Verzögerungen kommen könne, sei nicht auszuschließen. (pm)